Corona-ImpfungSo lösen Praxen den Impfstau auf

Spätestens im April sollte die Corona-Impfung flächendeckend in die Arztpraxen verlagert werden - ansonsten drohe ein „Impfstau“. Das zeigt eine nun vorgelegte Modellrechnung. Doch mit Blick auf die einzelne Hausarztpraxis ergeben sich drei Knackpunkte.

Vakzinen, wohin das Auge reicht: Schon bald könnten Impfzentren allein das Pensum nicht mehr schaffen, so eine Modellrechnung des Zi.

Berlin. Im März, spätestens jedoch im April sollte flächendeckend in mindestens 40.000 Arztpraxen geimpft werden – ansonsten würde ab Mai eine „Impflücke“ von wöchentlich mindestens drei Millionen unverimpften Dosen entstehen. Das zeigt eine am Freitag (12.2.) vorgelegte Modellrechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Diese war nach Zi-Angaben auch bei der jüngsten Bund-Länder-Runde Thema. Sie stützt die aktuelle Beobachtung des Deutschen Hausärzteverbandes, dass Hausärztinnen und Hausärzte für eine zeitnahe und flächendeckende Impfung in ihren Praxen bereitstünden.

Mehr Dosen als Zentren verimpfen können

Basis für die Berechnung ist die zusätzliche Verfügbarkeit des Astrazeneca-Impfstoffs. Bis 21. September 2021 kann nach Angaben der Bundesregierung von einer wöchentlichen Impfstoffverfügbarkeit von insgesamt bis zu 9,7 Millionen Dosen ausgegangen werden. Die Kapazität der bundesweit rund 400 Impfzentren werde aktuell jedoch lediglich auf 1,4 Millionen Impfungen pro Woche (200.000 täglich) geschätzt, rechnet das Zi vor.

“Selbst wenn diese um 50 Prozent auf 2,1 Millionen Impfungen (300.000 täglich) gesteigert werden könnte, würde die Durchimpfung der Bevölkerung etwa 450 Tage in Anspruch nehmen und wäre somit nicht bis Ende September 2021 zu schaffen.” Die genaue Kapazität der Impfzentren soll bis 17. Februar ermittelt werden. Sie sollen auch weiterhin neben den Praxen impfen.

Das Problem: Obwohl die Praxen bereits in den Startlöchern stehen, sind wichtige Fragen zum Impfstart für sie noch nicht geklärt. Hierauf hatte der Deutsche Hausärzteverband jüngst in einem Positionspapier hingewiesen. 

Knackpunkt 1: Frage der Priorisierung

Mit den angekündigten Lieferungen sei die Priorisierungsdebatte schon bald nachrangig, betonten zur Vorlage der Modellierung Zi und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor Journalisten. „Priorisierung ist ein Rationalisierungsinstrument“, unterstrich Zi-Vorsitzender Dr. Dominik von Stillfried dabei. „Wir werden in absehbarer Zeit aber zu viel Impfstoff haben und eher Probleme, ihn loszuwerden.“

Doch ist wirklich auch die Priorisierung in der einzelnen Praxis vom Tisch? Zwar unterstrich KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister einmal mehr eine der Kernforderungen des Deutschen Hausärzteverbandes, dass die Impfpriorisierung nicht in die Behandlungszimmer der Arztpraxen verlagert werden dürfe.

Jedoch wird sich dies nur schwerlich umgehen lassen, da in der einzelnen Praxis zunächst wohl weniger Impfstoffdosen zur Verfügung stehen werden als etwa Chroniker in Behandlung sind. Die Frage der Kommunikation gegenüber Patientinnen und Patienten (s. Knackpunkt 2) ist dabei noch nicht abschließend geklärt.

Erfahrungen mit der Verfügbarkeit des Grippeimpfstoffs aus den vergangenen Jahren zeigen dabei auch, dass Impfstoffe nicht immer in allen Regionen gleichzeitig ausreichend verfügbar sind.

Lösung: Hausärztinnen und Hausärzte sollten sich nicht an starre Priorisierungsvorgaben halten müssen. Sie kennen ihre Patienten am besten und können im Arzt-Patienten-Gespräch ihre „intrinsische Priorisierung“ kommunizieren. Bereits im Januar sprach sich Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, für eine solche aus. Hausärzte könnten Patienten gegenüber offen kommunizieren , dass sie etwa erst “nächste Woche dran seien, weil heute erst einmal Oma Meier beim Hausbesuch geimpft werden muss, da sie ein höheres Risiko hat”.

Knackpunkt 2: Frage der Kommunikation

Wichtig zu klären ist, wie genau der Impfstart in den Praxen ablaufen soll und wie die Terminvergabe geregelt wird. KBV-Vize Hofmeister schlug dazu vor, dass Patientinnen und Patienten über den Impfstart informiert werden und dann zur Terminvergabe auf ihre Hausarztpraxis zugehen sollten. “Das wird sich anfangs naturgemäß drängen, dann aber legen”, so Hofmeister.

Ersten Stimmen aus der Praxis gegenüber “Der Hausarzt” zufolge könnte dies aber schnell zu einer Überlastung der telefonischen Erreichbarkeit der Praxen führen. Bereits bei der Terminvergabe über die Hotlines der Impfzentren waren diese regelrecht zusammengebrochen – trotz deutlich stärker ausgestatteter Call-Center als eine Hausarztpraxis dies leisten kann. Auch Informationen, etwa “Bitte rufen Sie zunächst nur an, wenn Sie impfberechtigt, also über 80 Jahre, sind!”, konnten hier keine Entspannung bringen. Daher sollte ein “Feuer frei” auf die Hausarztpraxen in jedem Fall vermieden werden.

Ein weiteres Problem: Laut KBV könnten nicht nur Hausärzte, sondern etwa auch Kinder- oder Frauenärzte impfen, die darin ebenfalls sehr “routiniert” seien. Als erster Ansprechpartner jedoch fungiert erfahrungsgemäß stets die Hausarztpraxis. Dies wäre auch bei einem weiteren aktuell diskutierten Modell der Fall: Medienberichten zufolge überlegt das Gesundheitsministerium auch, zunächst in sogenannten Schwerpunktpraxen zu impfen – im Gegensatz zur KBV, die 75.000 der bundesweit insgesamt 102.000 Arztpraxen als potenziell einsatzbereit sieht. Der Deutsche Hausärzteverband kritisiert, bei diesen Überlegungen des BMG nicht mit eingebunden worden zu sein.

Lösung: Der Deutsche Hausärzteverband plädiert für ein zentrales Einladungsverfahren über die Krankenkassen. Sprich, in einer ersten Stufe könnten chronisch schwer Erkrankte ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, einen Impftermin in ihrer Hausarztpraxis zu vereinbaren.

Knackpunkt 3: Frage der Umsetzung

Vor allem in der weiteren Umsetzung in der Praxis ergeben sich Fragezeichen. Laut KBV sollte die Impfung bezogen auf Dokumentation und Sicherheitsvorkehrungen ähnlich wie andere Impfungen behandelt werden. Doch: Offiziellen Angaben zufolge erfordert die Corona-Impfung beispielsweise eine Nachbeobachtungszeit von mindestens 15, eher 30 Minuten.

Ebenso fressen Aufklärung und deren Dokumentation bislang viel Zeit, wie die Erfahrungen aus den Impfzentren zeigen. Dies in den Praxisalltag zu integrieren, dürfte eine Herausforderung sein – zumal die Praxisstrukturen an vielen Stellen so umgestellt wurden, dass eine hohe Zahl an Patientenkontakten in den Warteräumen minimiert wurden.

Das Zi geht in seiner Modellierung von rund 50.000 vertragsärztlichen Praxen aus, die im Schnitt „mindestens 20 Impfungen pro Tag“ durchführen. Daraus ergebe sich ein Potenzial von fünf Millionen Impfungen pro Woche in den Praxen. Doch: Unter den gegebenen Voraussetzungen wird nicht jede Praxis „aus dem Stand“ 20 Impfungen pro Tag schaffen.

Vielmehr erfordert dies gerade für kleinere Praxen teils eine Umstellung der Praxisstrukturen, etwa Einteilung der vorhandenen Räume oder Einrichten einer „Impfsprechstunde“ neben der normalen Sprechzeit. Womöglich wäre – je nach Außentemperatur – ebenso denkbar, dass Patienten nach der Impfung im Auto auf dem Praxisparkplatz warten.

Der Deutsche Hausärzteverband hatte daher gefordert, die Zeit bis zum Impfstart in den Praxen sinnvoll zu nutzen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, beispielsweise in Form einer Bürokratie-Verschlankung. „Es wäre ein Debakel, wenn die Industrie unter großen Anstrengungen produziert und dann kein Konzept vorliegt, wie dieses verimpft werden kann“, stimmt auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen zu.

Lösung: Die Politik muss nun die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Impfung schaffen. Dazu gehört insbesondere auch eine adäquate Vergütung, wie der Hausärzteverband mehrfach betont hat. Mit Vorlage der Modellrechnung etwa erinnerte der KBV-Vorstand daran, dass die Impfung auch aufgrund der erhöhten Anforderungen adäquat vergütet werden müsse. Die entsprechenden Ziffern liegen aber noch nicht vor, sie werden laut KBV-Chef Gassen über die Impfverordnung geregelt werden. Die Verhandlungen dazu liefen.

Darüber hinaus betont der Hausärzteverband, dass die Bürokratie bei der Dokumentation abgebaut werden muss. So sieht es auch die KBV. Sie habe dem BMG dazu bereits Vorschläge präsentiert. Danach müssten die Praxen einmal täglich die Zahl der Erst- und Zweitimpfungen getrennt nach dem verabreichten Impfstoff elektronisch erfassen und melden.

Dass die Vertragsärzte schnell in großer Zahl impfen können, belegen unterdessen die vom Zi vorgelegten Versorgungsdaten aus dem vergangenen Jahr: In den ersten drei Quartalen sind demnach 3,5 Millionen Pneumokokken- und Influenza-Impfungen mehr vorgenommen worden als im Vorjahreszeitraum. Davon waren allein im September 1,8 Millionen Influenza-Impfungen.

Auch im Oktober und November haben Praxen ähnlich hohe Impfstoffmengen bei den Apotheken abgerufen, so dass die Gesamtzahl aller Influenza-Impfungen 2020 in der Größenordnung von rund 20 Millionen liegen dürfte. Hinzu kommen weitere 5 Millionen Pneumokokken-Impfungen, bilanzierte Zi-Chef von Stillfried.

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