ABrechnungPsychotherapie in GOÄ seit Juli neu geregelt
Zum 1. Juli 2024 wurde eine neue, offizielle Abrechnungsempfehlung zur besseren psychotherapeutischen Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten vereinbart. Anlass dafür bot das deutlich veraltete Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in der GOÄ. Auch für psychotherapeutisch tätige Hausärztinnen/Hausärzte dürften die Empfehlungen sehr interessant sein.