
AbrechnungNeue Pauschale für DiGA in Probephase
Für die Verlaufskontrolle und Anwendung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), die zunächst zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden, können Ärztinnen und Ärzte rückwirkend zum 1. Mai die neue Pauschale 86700 abrechnen. Das teilt die KBV mit.