Zusatznutzen gilt als belegtG-BA: Drei neue Reserveantibiotika

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta®), Ceftolozan/Tazobactam (Zerbaxa®) und Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Recarbrio®) als Reserveantibiotika eingestuft. Damit sind die drei Arzneimittel von der regulären frühen Nutzenbewertung freigestellt; ein Zusatznutzen gilt hier…

Beatmung, Covid-19

G-BAZusatznutzen für Remdesivir bei Covid-19

Für bestimmte Covid-19- Erkrankte sieht der Gemeinsame Bundesausschuss einen geringen Zusatznutzen für die Gabe von Remdesivir. Das teilte das Gremium Mitte September mit. Demnach können erwachsene Covid-Patienten mit einer Lungenentzündung,…

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