
SteuerHomeoffice-Pauschale deutlich erhöht
Die Homeoffice-Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr mehr als doppelt so hoch wie früher. Zudem werden die Kosten fürs Homeoffice nicht mehr vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro, bislang 1.200 Euro)…
Die Homeoffice-Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr mehr als doppelt so hoch wie früher. Zudem werden die Kosten fürs Homeoffice nicht mehr vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro, bislang 1.200 Euro)…
Die Wettbewerbszentrale hat einen Sieg vor dem Landgericht München errungen: Der Burda-Verlag darf keine nicht objektiven Ärzte-Siegel a la "Top-Mediziner" verleihen und veröffentlichen.
Die Mitarbeiterin einer Gesundheitseinrichtung wurde, weil sie nicht gegen Corona geimpft war, von ihrem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt. Das Arbeitsgericht Dresden stufte die Freistellung als rechtswidrig ein - mit einer überraschenden Auslegung.
Muss ein Arzt Personen, die er nicht für fahrtauglich hält, an die Behörden melden? Unter anderem mit dieser Frage beschäftigen sich ab Mittwoch (25.1.) Experten beim Verkehrsgerichtstag.
Im Nahverkehr ist die Maskenpflicht in zahlreichen Bundesländern bereits Geschichte - die Forderungen für eine Anpassung der Regelung im Fernverkehr wurde zuletzt stetig größer. Nun reagiert der Gesundheitsminister. Das könnte auch für Arztpraxen bedeutsam sein.
Das Bundesarbeitsgericht ist dem Europäischen Gerichtshof gefolgt. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfasst wird. Das gilt auch für Praxen.
Ab dem neuen Jahr tritt eine wichtige Änderung im Betreuungsrecht in Kraft: Dann dürfen sich Ehegatten und Partner eingetragener Lebenspartnerschaften in einer Notfallsituation gegenseitig im Bereich der Gesundheit vertreten. Dafür steht ein Musterformular zur Verfügung, das Ärztinnen und Ärzte nutzen können.
Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis auf Kassenrezept verordnen. Allerdings waren bislang noch viele Fragen offen. Das Bundessozialgericht hat jetzt in vier Fällen entschieden. Danach ist klar: Die Hürden für die Verordnung sind hoch.
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