
HörBesuch #6„Ärzte sollten sich nie auf die Inhalte der E-Patientenakte verlassen“
„Arztbefunde einheften, ausheften, durch den Schredder jagen“: Die elektronische Patientenakte (ePA) funktioniert für den Patienten wie der analoge Leitz-Ordner. Doch was müssen Ärztinnen und Ärzte im Praxisalltag beachten? Darf und muss auch die Hausarztpraxis Befunde des Kardiologen löschen, wenn der Patient dies wünscht? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Praxisalltag gibt Rechtsanwalt Jan Ippach aus der Kanzlei Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Plus: Aktuelles zur Vergütung rund um die E-Akte.