DiGAWorauf achtet das BfArM bei DiGA?
Ob eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einblicke, worauf das BfArM achtet und wie es vorgeht, gab es bei einem G-BA Rechtssymposium.