DiGA-Report IIAm häufigsten verordnet: DiGA für mentale Gesundheit

Wie hat sich die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) entwickelt? Welche Apps werden besonders häufig verschrieben und welche Kosten fallen an? Antworten auf diese Fragen liefert der zweite DiGA-Report der Techniker Krankenkasse, der am Donnerstag (25.4.) vorgestellt wurde.

Anzahl der Verordnungen von Apps auf Rezept in unterschiedlichen Anwendungsgebieten von 2020 bis 2023. Quelle: TK-Daten, Stand 31.12.2023

Um 50 Prozent sind die Preise für Apps auf Rezept von 2020 bis 2023 durchschnittlich gestiegen. Das geht aus dem zweiten DiGA-Report (DiGA = Digitale Gesundheitsanwendungen) der Techniker Krankenkasse (TK) gemeinsam mit dem Forschungsinstitut Vandage und der Universität Bielefeld hervor, die die Ausgaben für die Apps unter die Lupe genommen haben.

Lag der Durchschnittspreis für eine DiGA im Jahr 2020 noch bei 418 Euro, waren es 2023 bereits 628 Euro, heißt es von der TK. Der höchste Preis einer DiGA liege bei 2.077 Euro für die App Levidex gegen Multiple Sklerose.

Hersteller legen Preise im ersten Jahr selbst fest

Eines der zentralen Probleme der Preisbildung sei, dass die Hersteller die Preise im ersten Erstattungsjahr unabhängig vom nachgewiesenen Nutzen frei festlegen könnten.

“Wir sehen im Report, dass 29 von 45 Anwendungen den Nutzen im Verlauf des Probejahres nicht nachweisen konnten. Die Krankenkassen müssen dann weiterhin die höheren Preise bezahlen, bis der Nutzen abschließend belegt ist. Durchschnittlich werden die Apps 256 Tage länger als ursprünglich geplant zu den höheren Preisen in der Erprobung erstattet”, erklärte Prof. Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld.

“Wir brauchen dringend eine wirksame Regulierung der Preise für Apps auf Rezept“, forderte TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas bei der Vorstellung des Reports am 25. April.

Hausarztpraxen auf dem ersten Platz

Bis Ende 2023 seien bei der TK 106.000 Freischaltcodes für DiGA eingelöst worden. In den Arztpraxen seien die DiGA noch nicht flächendeckend angekommen. Lediglich 12 Prozent bzw. 22.200 Ärztinnen und Ärzte hätten bis Ende Juni 2023 Rezepte für DiGA ausgestellt.

Die meisten Verordnungen stammten mit 38 Prozent von Hausärztinnen und Hausärzten. Mit 17 Prozent der Verordnungen nehmen Orthopädinnen und Orthopäden Rang zwei ein, Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten und Psychiaterinnen/ Psychiater landen mit 15 Prozent auf Platz 3.

Am häufigsten verschrieben wurden Apps für die mentale Gesundheit (32.384), gegen Übergewicht und Diabetes (18.594) und gegen Rücken- und Knieschmerzen (17.996).

Folgeverordnungen eher selten

Folgeverordnungen seien dabei eher eine Ausnahme: Seit dem Start der DiGA auf Rezept hätten rund 15 Prozent der DiGA-Nutzerinnen und -Nutzer eine App ein weiteres Mal genutzt.

Den kompletten DiGA-Report II finden sie unter: https://hausarzt.link/hcaBp

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.