Barmer Arztreport 2024Mehr als jeder Dritte bricht DiGA-Einsatz vorzeitig ab

Die Verordnung von DiGA sind seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind längst nicht in der medizinischen Versorgung angekommen, so ein zentrales Ergebnis des Barmer Arztreports 2024, der Ende Februar vorgestellt wurde. Die Verordnung von DiGA sind seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich.

Dabei brechen viele Versicherte nach der Verordnung der DiGA deren Einsatz vorzeitig ab. Von 1.700 für den Arztreport befragten Versicherten nutzten etwa 600 Personen die digitale Anwendung nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen. 230 davon stellten die App sogar schon in weniger als vier Wochen ins digitale Abseits, heißt es im Report.

“DiGA sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führen dazu, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oft vorzeitig abgebrochen wird”, erklärt Prof. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, bei der Vorstellung des Reports.

Trotzdem müssten die Kassen den vollen Preis für die verordnete DiGA bezahlen. Straubs Vorschlag: Es müsse ein Testzeitraum von 14 Tagen für verordnete DiGA eingeführt werden – statt der bislang gängigen Verordnung über 90 Tage.

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