ArzneimittelpolitikArzneimittel: Seit 1. Februar neue Zuzahlungsregel
Mit dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz müssen Versicherte nur noch einmal fünf Euro zahlen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen in der Apotheke statt der verordneten N3-Packung drei N1-Packungen erhalten.