Europäische ArzneimittelbehördeGLP-1-Rezeptoragonisten und Suizidgedanken: EMA sieht keinen Zusammenhang

Im Juli 2023 hatte es erste Berichte von suizidalen Gedanken unter einer Behandlung mit GLP-1-Rezeptoragonisten gegeben. Die EMA hatte daraufhin eine Überprüfung der Medikamente angestrebt - und gibt nun Entwarnung.

GLP-1-Rezeptoragonisten werden bei Typ-2-Diabetes eingesetzt, einige sind auch zur Gewichtskontrolle zugelassen.

Amsterdam. Keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von GLP-1-Rezeptoragonisten wie Dulaglutid, Exenatid, Liraglutid, Lixisenatid und Semaglutid und Suizidgedanken oder selbstverletzenden Gedanken oder Verhalten sieht der PRAC-Sicherheitsausschuss der europäischen Arzneimittelbehörde EMA.

Die EMA hatte mit ihrer Untersuchung im Juli 2023 begonnen, nachdem von der isländischen Arzneimittelbehörde Berichte von Selbstmordgedanken und Gedanken an Selbstverletzungen bei Personen gemeldet wurden, die Liraglutid- und Semaglutid-haltige Medikamente einnahmen (“Der Hausarzt” berichtete).

Daraufhin forderte die Behörde zusätzliche Daten von den Zulassungsinhabern an, betroffen waren die Hersteller von Ozempic®, Rybelsus®, Wegovy®, Victoza®, Saxenda®, Xultophy®, Byetta®, Bydureon®, Lyxumia®, Suliqua® und Trulicity®.

Nach Durchsicht aller Daten ist die EMA nun zu dem Ergebnis gekommen, dass kein kausaler Zusammenhang besteht und derzeit keine Aktualisierung der Produktinformation nötig ist. Die Zulassungsinhaber sind aber weiter dazu angehalten, die Medikamente diesbezüglich engmaschig zu überwachen und regelmäßig Berichte abzugeben.

Quelle: Mitteilung der EMA, online 12. April

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.