
"Rauchende Köpfe"Vier Spicker erneuert
Auch der Jahreswechsel hat einige Änderungen mit sich gebracht: Die "Rauchenden Köpfe" haben ihre Spickzettel zu EBM, Palliativversorgung und Heilmittelverordnungen aktualisiert.
Auch der Jahreswechsel hat einige Änderungen mit sich gebracht: Die "Rauchenden Köpfe" haben ihre Spickzettel zu EBM, Palliativversorgung und Heilmittelverordnungen aktualisiert.
Zum 1. Juli wurde abermals an der Heilmittelverordnung geschraubt. Bei genauem Hinsehen ergeben sich für Hausärzte Vorteile. 3 Fallbeispiele verdeutlichen, wie Sie jetzt ganz einfach "budgetschonend" verordnen. PLUS: Der aktualisierte Spicker zum Download.
Zum 1. Juli wurde abermals an der Heilmittelverordnung geschraubt. Bei genauem Hinsehen ergeben sich für Hausärztinnen und Hausärzte dadurch Vorteile. Im Hausarzt-Podcast „HörBesuch“ verrät Verordnungs-Profi Dr. Christoph Claus, wie diese zu nutzen sind – und mit welchen einfachen Kniffen ein „budgetschonendes“ Verordnen möglich ist.
Zum Jahreswechsel hat die neue Heilmittel-Verordnung auf Muster 13 die bisherigen Formulare für Physio-, Ergotherapie und Logopädie abgelöst. Damit ändert sich einiges. Die neuen Heilmittel-Spicker erleichtern Ihnen die Verordnung und schonen Ihr Budget.
Mit dem Jahreswechsel haben sich auch Änderungen in zwei Spickzetteln der "Rauchenden Köpfe" ergeben. Hier können sich Hausärzte den EBM- und Heilmittel-Spicker herunterladen.
Bei einem Lipödem kann eine Lymphdrainage helfen: Seit Januar gilt sie als besonderer Verordnungsbedarf. Laden Sie sich jetzt die aktuellen Spickzettel zur Heilmittelverordnung herunter.
Bei Heilmitteln müssen Hausärzte auf ihr Budget achten. Aber: Patienten mit besonderen Diagnosen werden dabei herausgerechnet. Die beiden Heilmittel-Spickzettel erleichtern den Überblick.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.