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HAUSARZT-SPECIALDer aktuelle EBM-Spicker für Q4/2018

Die "Rauchenden Köpfe" haben den EBM-Spickzettel aktualisiert: mit den aktuellen Preisen und zusätzlichen relevanten EBM-Ziffern für die Hausarztpraxis. Laden Sie die aktuelle Version für Q4/2018 gleich für Ihre Praxis herunter – und schauen Sie in den Überblick der Änderungen.

Aktuelle Preise: Die letzte Version des EBM-Spickers für das erste Quartal 2018 basierte noch auf dem Orientierungswert für 2017 (10,53 Cent). In der aktuellen Version des Spickzettels wurde das korrigiert und die Preise mit dem 2018er Punktwert von 10,6543 Cent kalkuliert. Für das erste Quartal 2019 werden wir zeitnah eine neue Spicker-Version mit dem ab dann gültigen Wert von 10,8226 Cent veröffentlichen.

Quantitative D-Dimer-Bestimmung: Aufgenommen haben wir den quantitativen D-Dimer-Test zur Abklärung von Thrombosen. Die Leistung nach der EBM-GOP 32027 ist mit 15,30 Euro je Untersuchung bewertet. Sie darf nicht gleichzeitig mit dem qualitativen Schnelltest (GOP 32117) abgerechnet werden.

Die Untersuchung müssen Vertragsärzte selbst erbringen, sie dürfen sie nicht an ein Labor oder Laborärzte überweisen. Auch dürfen sie dafür keine “trägergebundenen Reagenzien” wie Teststreifen verwenden. Die Bestimmung muss außerdem binnen einer Stunde nach Blutentnahme erfolgen.

Test auf Gestationsdiabetes: Auch den oralen Glukosetoleranztest (oGTT) zum Ausschluss oder Nachweis eines Schwangerschaftsdiabetes haben wir aufgenommen. Nach der Mutterschaftsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) soll allen Schwangeren das Screening einmal angeboten werden.

Zunächst wird in einem Vortest die Glukosekonzentration im venösen Plasma (BZ) eine Stunde nach 50g Glukoselösung p.o. bestimmt. Dafür können wir die EBM-GOP 01776 (11,29 Euro) abrechnen sowie zusätzlich die 01812 (1,70 Euro).

Bei einem BZ-Wert zwischen 135 und 200 mg/dl soll der tatsächliche oGT-Test erfolgen. Auch nur dann ist er berechnungsfähig. Nach mindestens acht Stunden Nahrungskarenz und mit 75g Glukoselösung p.o. ermitteln wir dreimal die venöse BZ-Konzentration: nüchtern, nach einer Stunde und nach zwei Stunden.

Dafür können wir die EBM-GOP 01777 (13,75 Euro) sowie dreimal die 01812 für die Bestimmung im Venenblut abrechnen. Übrigens: Da die Glukose nicht in diesen EBM-Leistungen eingepreist ist, können wir sie über Sprechstundenbedarf (SSB) verordnen. Einige KVen empfehlen aus wirtschaftlichen Gründen, statt Fertiglösungen Glukosepulver aus Apotheken zu bestellen.

Mutter-/Vater-Kind-Kur: Seit dem 1. Oktober gibt es für die Verordnung von Mutter/Kind- und Vater/Kind-Kuren das neue Formular 64. Für die Ausstellung einer solchen Verordnung können wir die neue EBM-GOP 01624 abrechnen, die mit derzeit 22,37 Euro bewertet ist.

Cave: Die Prüfzeit beträgt 17 Minuten. Wichtig ist auch der Unterschied zu Muster 61 (und der dafür geltenden EBM-GOP 01611), mit dem eine “medizinische Rehabilitation” verordnet wird, während Kuren der “medizinischen Vorsorge für Mütter oder Väter” dienen.

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