Änderungsfristen erfragen
Für Ärger bei Hausärztinnen und Hausärzten sorgte vergangene Woche daher, dass einige KVen in Rundschreiben jüngst darauf hinwiesen, dass GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einig seien, dass quadrivalente Vakzinen nun nicht mehr zu Lasten der GKV verabreicht werden könnten, da die Hochdosis-Variante diesen beim Schutz überlegen sei. „Es ist den Versicherten grundsätzlich nicht zuzumuten, auf eine im Vergleich unterlegene Leistung verwiesen zu werden“, zitierten KVen aus dem Konsens auf Bundesebene.
Diese Einschätzung revidiert das BMG nun mit der neuen Rechtsverordnung. Ärgerlich für Praxen ist jetzt aber weiterhin, dass viele gezwungen sind, ihre Bestellungen nochmal zu ändern. Und ihnen hierzu oft nur noch wenige Tage bleiben. So setzt beispielsweise die KV Sachsen dafür die Frist 19. März.
Praxistipp: Für Praxen ist es daher ratsam, sich bei ihrer KV zu den in ihrer Region gültigen Fristen für Bestelländerung und -stornierung zu erkundigen.
Regress eher unwahrscheinlich
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Kreise aus Berlin bestätigten gegenüber „Der Hausarzt“, dass GKV-Spitzenverband und KBV die Corona-Sonderregelungen bei der Grippeimpfstoffbestellung für dieses Jahr verlängert haben.
Das heißt, Hausärztinnen und Hausärzte können bis zu 30 Prozent mehr Impfstoff ordern, als sie brauchen und müssen dafür keine finanziellen Rückzahlungen fürchten. Zu Nicht-Pandemie-Zeiten gilt hier eine Grenze von zehn Prozent.