Pneumokokken und Covid-19G-BA passt Impfrichtlinie an

Die neuen Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung werden in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist für Praxen ein wichtiger Schritt.

Der G-BA übernimmt die STIKO-Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung.

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) übernimmt die geänderte STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie. Das hat das Gremium am Donnerstag (16.11.) entschieden. Für Praxen schließt sich damit zeitnah eine rechtliche Lücke, um die neue Empfehlung dann auch in der Praxis umzusetzen.

Denn aktuell können Praxisteams den PCV20-Impfstoff noch nicht über den Sprechstundenbedarf bestellen. Erst wenn die Empfehlung Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie ist, ist dies möglich und Ärztinnen und Ärzten droht dann kein Regress mehr. Ein wenig Geduld ist aktuell aber noch gefordert: Der G-BA-Beschluss tritt erst nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dies dürfte allerdings in diesem Fall reine Formsache sein und somit bald erfolgen.

Wer hat Anspruch?

Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben zukünftig nach Schutzimpfungs-Richtlinie Anspruch:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
  • Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch)

Darüber hinaus hat der G-BA auch die jüngste Covid-19-Impfempfehlung in die Richtlinie integriert. red

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