Erst Attest, dann Impfung – und beides in der Praxis?
Ein weiteres Beispiel sind die Atteste zur Bescheinigung von Vorerkrankungen, die bestimmte Angehörige der Priorisierungsgruppen zwei und drei vorlegen müssen. In der Beschlussvorlage sind diese weiterhin in der Kostenrechnung aufgeführt – mit den bereits jetzt gezahlten fünf Euro pro Attest plus 90 Cent bei postalischem Versand.
Doch wenn die Impfung selbst in der Hausarztpraxis stattfinden wird, ist ein solches vorheriges Ausstellen eines Attestes wenig sinnhaft und würde sowohl für den Arzt als auch den Patienten doppelte Arbeitsschritte und Wege verursachen.
STIKO soll Astrazeneca-Empfehlung überarbeiten
Die jüngste Anpassung der Impfverordnung erfolgte übrigens erst vergangene Woche: Wer in Grund- und Förderschulen oder Kindertagesbetreuungseinrichtungen arbeitet, rückte mit Aktualisierung vom 24.2. in Prioritätsstufe zwei (zuvor drei) auf. Diese Impfungen sind in vielen Bundesländern bereits angelaufen.
Denn: Hier kann vermehrt der Astrazeneca-Impfstoff zum Einsatz kommen, was in der abermaligen Überarbeitung der Impfverordnung explizit als Ziel unterstrichen wird.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eigenen Angaben zufolge unterdessen die Ständige Impfkommission (STIKO) gebeten, ihre Empfehlungen bezüglich der Astrazeneca-Vakzine anzupassen. Diese wird derzeit in Deutschland nur bis zu einem Alter von 64 Jahren verimpft, da Studien für ältere Gruppen zuletzt fehlten.
Neuen Studien zufolge wirke die Astrazeneca-Vakzine auch bei Menschen über 65 Jahren sehr gut, so Spahn. Sollte die STIKO seinen Wunsch befolgen, würde sich damit bereits die nächste Überarbeitung der Impfverordnung abzeichnen.
Mit Material von dpa