20 Euro pro Impfung – doch wie viel Bürokratie ist dafür nötig?
Für ein Ausrollen in die Fläche jedoch lässt die aktuelle Beschlussvorlage gerade diese praxisnahen Überlegungen offen.
Ein Beispiel: Der Beschlussentwurf sieht ein Honorar von 20 Euro pro Impfung vor. Für eine alleinige Impfberatung ohne nachfolgende Impfung sollten Ärzte zehn Euro erhalten. Eine solche Trennung von Beratung und Impfleistung hatte der Deutsche Hausärzteverband explizit gefordert.
Doch: Die 20 Euro Honorar erhalten Hausärzte laut dem Papier, „sofern die impfende Ärztin oder der impfende Arzt die Verpflichtung zur Teilnahme an der Impfsurveillance erfüllt“. Gemeint ist damit die beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte strukturierte Überwachung der Impfungen. „Die Impfzentren und die bei ihnen angegliederten mobilen Impfteams oder die durch Landesrecht bestimmte Stelle“ müssen demnach täglich verschiedene Parameter übermitteln:
- Patienten-Pseudonym, Geburtsmonat und -jahr sowie Geschlecht, Postleitzahl und Landkreis sowie
- Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums, Impfdatum, Erst- oder Folgeimpfung und Name des Impfstoffs.
Laut Beschlussvorlage gilt für Arztpraxen und Betriebsärzte nur die Übermittlung der unter 2. genannten Angaben – doch auch dies würde neuen bürokratischen Aufwand bedeuten. Fraglich bleibt, ob einzelne Kassenärztliche Vereinigungen (KV), über die die Abrechnung laufen wird, diesen auf eine einfache „Strichliste“ eindampfen könnten.
Gerade bei Antigen-Schnelltests, etwa beim Personal befreundeter Praxen, reichte zuletzt in einzelnen KV-Regionen die formlose Übermittlung der Testzahlen ohne umfangreiche Angabe von Patientennamen, Datum etc.
Mit Material von dpa