Urteil zur OrganspendeBundesgerichtshof verpflichtet Ärzte zu detaillierter Aufklärung
Zustimmungen zur Lebendorganspende sind unwirksam, wenn Ärzte Spender nicht ordnungsgemäß über Folgen und Risiken informieren. Entstehen durch mangelhafte Beratung Folgeschäden, haften die beratenden Ärzte.