Der Anteil von Patienten, die Palliativversorgung erhalten, aber nicht an einem Tumor leiden, beträgt teilweise bis zu 40 Prozent. Der Palliativmediziner Dr. med. Christoph Gerhard, Dinslaken, erläutert im Expertengespräch, dass es nicht von bestimmten Diagnosen oder Krankheitsbildern abhängt, ob jemand Palliativversorgung benötigt, sondern vom Bedarf: Palliativmedizin ist für alle da, die sie brauchen.

Experten Interview“Palliativmedizin ist für alle da, die sie brauchen”

Der Anteil von Patienten, die Palliativversorgung erhalten, aber nicht an einem Tumor leiden, beträgt teilweise bis zu 40 Prozent. Der Palliativmediziner Dr. med. Christoph Gerhard, Dinslaken, erläutert im Expertengespräch, dass es nicht von bestimmten Diagnosen oder Krankheitsbildern abhängt, ob jemand Palliativversorgung benötigt, sondern vom Bedarf: Palliativmedizin ist für alle da, die sie brauchen.

Ein Blick in die Hausarztpraxis zeigt: Psychische Störungen sind auf dem Vormarsch, wobei die Pandemie eine wichtige Rolle spielt. Nach aktuellen Daten sind sie mittlerweile der häufigste Grund für eine Krankschreibung, noch vor den Rückenschmerzen. Die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V., beleuchtete die Ursachen dieser Entwicklung. (Dr. med. Peter Stiefelhagen)

DGPPN KongressPsyche ist der neue Rücken

Ein Blick in die Hausarztpraxis zeigt: Psychische Störungen sind auf dem Vormarsch, wobei die Pandemie eine wichtige Rolle spielt. Nach aktuellen Daten sind sie mittlerweile der häufigste Grund für eine Krankschreibung, noch vor den Rückenschmerzen. Die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V., beleuchtete die Ursachen dieser Entwicklung. (Dr. med. Peter Stiefelhagen)

Wie Hausärzte Sterbenden Beistand leisten dürfen, erhält neue Grenzen: Der Ärztetag hat den kontrovers diskutierten Suizidhilfe-Satz aus der Muster-Berufsordnung gestrichen. Nichtsdestotrotz: Zwar sei die Begleitung am Lebensende urärztliche Aufgabe - nicht jedoch die Hilfe beim letzten Schritt.

124. Deutscher ÄrztetagÄrztetag streicht Suizidhilfe-Verbot

Wie Hausärzte Sterbenden Beistand leisten dürfen, erhält neue Grenzen: Der Ärztetag hat den kontrovers diskutierten Suizidhilfe-Satz aus der Muster-Berufsordnung gestrichen. Nichtsdestotrotz: Zwar sei die Begleitung am Lebensende urärztliche Aufgabe - nicht jedoch die Hilfe beim letzten Schritt.

Wie Hausärzte Sterbenden Beistand leisten dürfen, erhält neue Grenzen: Der Ärztetag hat das kontrovers diskutierte Suizidhilfe-Verbot aus der Musterberufsordnung gestrichen. Doch wie stehen Hausärzte zu dem Thema? Ein Pro und Contra aus der Praxis.

BerufsrechtSterbehilfe neu regeln – aber wie?

Wie Hausärzte Sterbenden Beistand leisten dürfen, erhält neue Grenzen: Der Ärztetag hat das kontrovers diskutierte Suizidhilfe-Verbot aus der Musterberufsordnung gestrichen. Doch wie stehen Hausärzte zu dem Thema? Ein Pro und Contra aus der Praxis.

Ärztliche Suizidhilfe“Das Verbot ist nicht haltbar”

Was raten Sie Kollegen, wenn im Arzt-Patienten-Gespräch Suizidwünsche thematisiert werden? Ulrich Weigeldt: Wichtig ist, individuelle Bedürfnisse wahr- und vor allem ernstzunehmen. Eine Vielzahl von Suizidwünschen ist depressionsbedingt. Doch eine pauschale…

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.