Weimar. In Thüringen werden niedergelassene Ärzte künftig nicht mehr zum Bereitschaftsdienst der Arztpraxen eingesetzt, wenn sie neben ihrer niedergelassenen Tätigkeit auch im Krankenhausdienst Patienten behandeln. Die Kassenärztliche Vereinigung hat nach Angaben eines Sprechers die bisherige Regelung, die das erlaubte, geändert. Sie kommt damit einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel nach, das im vergangenen Dezember einer Klage gegen die doppelte Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst stattgegeben hatte. Geklagt hatte ein Oberarzt aus Hessen. In Thüringen galt bislang eine ähnliche Regelung.
Das höchste deutsche Sozialgericht hatte im vergangenen Dezember einem Oberarzt aus Hessen Recht gegeben, der als ermächtigter Arzt neben seiner Tätigkeit am Krankenhaus auch ambulant Patienten behandeln darf. Er hatte gegen seine verpflichtende Einbindung in den Praxis-Bereitschaftsdienst geklagt.
Quelle: dpa/th