RechtNach dem BSG-Urteil: „Jetzt müssen dringend Lösungen her“

Für Poolärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst müssen unter bestimmten Bedingungen Sozialabgaben abgeführt werden, hat das Bundessozialgericht entschieden. Das Urteil könnte die ambulante Versorgung in Gänze ins Wanken bringen, warnt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.

Das Urteil des Bundessozialgerichts hat für viel Unsicherheit gesorgt.

Berlin / Stuttgart. „Wir sind nun mit einer vollkommen neuen Situation konfrontiert, die jetzt schnellstmöglich geklärt werden muss. Hier wird eine ausführliche rechtliche Bewertung notwendig sein“, mahnt die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, am Mittwoch (25.10.), einen Tag nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Die höchsten Sozialrichter hatten die Sozialversicherungspflicht für einen Zahnarzt, der im Notdienst einer KV tätig war, bejaht.

Das BSG hatte aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sozialversicherungspflicht an bestimmte Merkmale geknüpft ist und nicht grundsätzlich gilt.

Während sich viele Kassenärztliche Vereinigungen (KV) nach dem BSG-Urteil noch bedeckt halten, hat die KV Baden-Württemberg die Reißleine gezogen und die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte mit sofortiger Wirkung beendet.

Von einem auf den anderen Tag Chaos

Was das wiederum bedeutet, versuchte Dr. Michael Oertel, Facharzt für Allgemeinmedizin, bei einer MEDI-Pressekonferenz am Mittwoch (25.10.) zu verdeutlichen. Als Vorstand Geschäftsstelle Notfallpraxis koordiniert Oertel die Notdienste in Stuttgart und leitet eine große Notfallpraxis in den Räumen des Marienhospitals Stuttgart.

„Wir versorgen hier mehr als 60.000 Patienten pro Jahr“, erklärte Oertel. Das Urteil habe die gesamte Organisation innerhalb eines Tages komplett über den Haufen geworfen – „wir sind schwerstens gebeutelt“. Die Dienste würden ein halbes Jahr im Voraus organisiert.

Nun, erklärte Oertel weiter, müssten alle Niedergelassenen angeschrieben werden bzw. diese müssten erst einmal mühselig im System angelegt werden, um sich selbst um eine Vertretung zu kümmern. Die Namen der Poolärztinnen und -ärzte seien gelöscht worden, sodass die Suche nach einer Vertretung schwierig sei.

Neben dem anstrengenden Praxisbetrieb nicht möglich

Viele der insbesondere älteren Kolleginnen und Kollegen könnten nach dem anstrengenden Praxisbetrieb nicht auch noch einen Dienst leisten. Und nun müssten auch wieder Pathologen, Radiologen, Nuklearmediziner ran, die noch nie Dienste geleistet hätten.

Sollte die Tätigkeit aller Poolärztinnen und  -ärzte tatsächlich sozialversicherungspflichtig sein, hätte das weitreichende Konsequenzen, betonte Dr. Norbert Smetak, Kardiologe und Vorsitzender MEDI Baden-Württemberg bei der Pressekonferenz. Rund 3000 seien allein in Baden-Württemberg tätig.

Die Pflicht würde beispielsweise bedeuten, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen gezwungen seien, die Poolärztinnen und -ärzte anzustellen. Mit allen Konsequenzen wie etwa der Abführung der Sozialabgaben, aber auch mit dem Abschließen von Arbeitsverträgen, der Gewähr von Urlaubs- und Krankheitszeiten, der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes etc.

Sozialabgaben auch rückwirkend zu zahlen

Wegen der Sozialabgaben sei mit rund 25 Prozent höheren Kosten zu rechnen. Außerdem hätte dies auch rückwirkend Konsequenzen, da die Sozialabgaben bis zu vier Jahre zurück eingefordert werden könnten.

Grundsätzlich, erklärte Medi-Jurist Dr. Oliver Stenz, sei zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Schließlich habe der Vorsitzende des BSG-Senats explizit betont, dass es sich um einen konkreten Einzelfall handele. Ob nun einzelne Ärztinnen und Ärzte an eine Vertretung ebenfalls Sozialabgaben entrichten müssen, sei nicht klar.

Politik gefordert

Einig sind sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband und MEDI, dass die Versorgung nach dem BSG Urteil leiden wird. Das Augenmerk richtet sich nun auf die Politik, die dringend handeln und für Klarheit sorgen müsse.

„Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der KVen haben wir das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits frühzeitig auf die Sachlage aufmerksam gemacht. Wir erwarten, dass nun schnell eine gesetzliche Lösung gefunden wird, die sicherstellt, dass auch in Zukunft Poolärztinnen und Poolärzte Bereitschaftsdienste übernehmen. Das darf keinesfalls Monate in Anspruch nehmen, sondern muss sehr zeitnah angepackt werden“, erklärt Buhlinger-Göpfarth.

Reformkonzepte für den Notdienst nötig

Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen müssten ihre Mitglieder dennoch jetzt schnell und transparent darüber informieren, wie das konkrete weitere Vorgehen in den kommenden Tagen und Wochen in der jeweiligen Region aussehen soll, so Buhlinger-Göpfarth.

Darüber hinaus fordert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband dringend die Vorlage struktureller Reformkonzepte des Notdienstes, die den Ärztemangel adressieren. „Wir leisten uns im Notdienst ohnehin schon Strukturen, die auf Selbstausbeutung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte basieren und bei den immer knapper werdenden ärztlichen Ressourcen dringend auf den Prüfstand gehören“, unterstreicht Buhlinger-Göpfarth.

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