BundesarbeitsgerichtGrundsatzurteil zur Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion

Wer trägt die Lasten bei Arbeitsausfall während der Corona-Pandemie? Das beschäftigt noch immer die Arbeitsgerichte in Deutschland. Nun gibt es ein weiteres Grundsatzurteil.

Bei einer behördlichen Quarantäne-Anordnung ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Erfurt. Arbeitgeber haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie positiv getestet wurden und in Quarantäne mussten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch (20.3.) in Erfurt (Az. 5 AZR 234/23).

Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen hatten sich in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz mit der Forderung nach Entgeltfortzahlung wegen Krankheit geklagt. Sie waren damit jetzt erfolgreich – ihre Arbeitgeber müssen zahlen.

Auch ohne Symptome arbeitsunfähig

Eine Corona-Infektion stellt demnach auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung rechtlich unmöglich sei, seine Arbeit zu erbringen und Homeoffice nicht in Betracht kommt.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter trafen damit eine grundsätzliche Entscheidung und bestätigten ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Nach Angaben eines Arbeitsrechtlers haben die Arbeitsgerichte in Deutschland in dieser Frage bisher unterschiedlich entschieden.

Rund 14 Tage in häuslicher Quarantäne

Verhandelt wurde der Fall eines Produktionsarbeiters, der keine Schutzimpfung hatte und sich wegen einer Corona-Infektion im Januar 2022 für fast einen halben Monat in häusliche Quarantäne begeben musste. Er erhielt von seinem Arbeitgeber für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung.

Quelle: dpa

 

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