VersorgungLauterbach findet “Strafgebühr” in Kinder-Notfallversorgung unethisch

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, hat angeregt, von Eltern, die ihre Kinder wegen harmloser Erkrankungen in den Notdienst bringen, eine Art Gebühr zu verlangen. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) lehnt den Vorschlag am Dienstag (8.8.) ab.

Bei Schnupfen ab in den ärztlichen Notdienst? Dann sollen Eltern eine Strafgebühr bezahlen, findet Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- Und Jugendärzte.

Düsseldorf. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hält eine “Strafgebühr” für Eltern, die ohne akuten Bedarf mit ihren Kindern den ärztlichen Notdienst aufsuchen, für unethisch.

Eine solche Abgabe gefährde Kinder, deren Eltern nicht die Mittel haben, das zu bezahlen, sagte Lauterbach am Dienstag (8.8.) in Düsseldorf. Damit würde “das Versagen der Politik in der Vergangenheit”, die Probleme in der Notfallversorgung jahrelang nicht gelöst habe, “auf dem Rücken der Kinder” ausgetragen.

Angesichts knapper Ressourcen beim Notdienst hatte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Thomas Fischbach, eine finanzielle Abgabe für bestimmte Fällen angeregt.

Notdienst nicht für Pickel am Po

“Die Notfallversorgung muss auf Notfälle konzentriert werden und nicht für die Pickel am Po der Kinder, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit haben und mit denen man dann am Wochenende beim Notdienst aufschlägt”, hatte er der “Neuen Osnabrücker Zeitung” gesagt. “Für solche Fälle hielte ich eine Eigenbeteiligung der Versicherten für absolut sinnvoll.”

Lauterbach verwies hingegen in Düsseldorf auf die geplante Reform der Notfallversorgung. Die vorgesehenen integrierten Leitstellen, die künftig am Telefon eine erste medizinische Einschätzung vornehmen und damit Notdienst-Praxen und Notaufnahmen entlasten sollen, würden das Problem der Überfüllung in den Notfallzentren beenden.

“Man kann aber nicht im Vorgriff auf die Reform, auf kurzer Strecke, die Eltern zur Kasse bitten und bestrafen, weil die Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat.”

Kritik vom Patientenschützer

Ähnlich äußerte sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz. “Eigene Honorare erhöhen und Patientinnen und Patienten zusätzlich zur Kasse bitten – dieses Mantra wiederholen die Ärzte-Lobbyisten im Sommerloch”, kritisierte Vorstand Eugen Brysch. “Damit lenken sie vom eigenen Versagen in den Praxen ab”.

Dort verschlechtere sich die Erreichbarkeit, der Dienstleistungscharakter nehme zusehends ab. “Es ist gut, dass der Gesundheitsminister grundsätzlich einer Strafgebühr widerspricht.”

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.