"Rauchende Köpfe"Alles neu macht der ICD – das kümmert uns!

Zum Jahreswechsel hat sich die Kodierung für Asthma geändert. Es gibt zwei wichtige Gründe, warum Praxen das interessieren sollte, raten die "Rauchenden Köpfe".

Für hausärztliche Praxen relevant ist die neue Asthma-Kodierung, die seit 1. Januar 2023 gilt.

Immer wieder ändern sich ICD-Kodes (Sie wissen schon, Bürokratie-Abbau, ICD-11…). Muss uns das stören? Teilweise!

Bereits 2022 änderten sich die ICD der Adipositas. Statt bisher “Adipositas III, BMI ab 40” gibt es nun eine weitere Unterteilung (siehe Tabelle 1 links).

Wurden diese ICD nicht korrekt kodiert, war dies vor allem für die Kassen im Rahmen des Morbi-RSA (siehe Kasten unten) schmerzhaft, da diese nun keine Zuschläge mehr bekamen.

Asthma-Kodes checken!

Für hausärztliche Praxen viel relevanter ist hingegen die neue Asthma-Kodierung, die seit 1. Januar 2023 gilt. Der Kode J45.9 existiert so nicht mehr, es müssen jetzt immer zwei “Nachkomma-Stellen” dokumentiert werden.

Für Ärztinnen und Ärzte ist die richtige Kodierung entscheidend, denn fehlt die Diagnose “Asthma”, dürften Teilnehmende am Disease-Management-Programm (DMP) Asthma ihren DMP-Status verlieren.

Zusätzlich sind alle Asthma-Sprays (Dosieraerosole, Pulverinhalatoren etc.) damit formal Off Label verschrieben und regressierbar, da keine entsprechende Diagnose vorhanden ist.

Die Vergangenheit zeigt, dass die Kassen gezielt nach solchen Verordnungen suchen und es bei Inhalativa oft zu Prüfanträgen kommt. Hier wird auf die sogenannten ATC-Kodes Bezug genommen (siehe dazu online www.hausarzt.link/HLTt9).

Kodierung kostet Zeit

Wichtig: Daher prüfen Sie, am besten mit der Suchfunktion in der Praxissoftware, Ihre Diagnosen und ersetzen diese. Theoretisch müssten Sie künftig jedes Quartal unterscheiden, ob das Asthma kontrolliert ist oder nicht (siehe Tabelle 2 links).

Es soll Praxen geben, die sich hierzu nicht in der Lage sehen und allgemein den Kode J45.99 dokumentieren.

Selbst wenn alle Dauerdiagnosen “Asthma” ohne größere Evaluation bei allen betroffenen Patientinnen und Patienten pauschal durch den neuen Kode J45.99 ersetzt werden, erfordert das viel Arbeitszeit: In einer mittelgroßen Praxis, in der die Software nicht per automatischer Umänderung Diagnosen ersetzen lässt, dürfte dies eine MFA etwa zwei Stunden beschäftigen.

Bei rund 55.000 vertragsärztlich tätigen Hausärztinnen und Hausärzten entspricht dies rund 12.500 Arbeitstagen à acht Stunden. So viel zum Ziel des Bürokratieabbaus…

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