Über alle Tarifgruppen sollen die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten ab 1. März 2024 um 7,4 Prozent steigen. Darauf haben sich der Verband der medizinischen Fachangestellten (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) geeinigt.
Vor allem die Ausbildungsvergütung und die Gehälter in den ersten Berufsjahren sollen deutlich angehoben werden (siehe Tab. unten), “um nicht immer mehr Beschäftigte an andere Branchen zu verlieren”, erklärte AAA-Vorsitzender Dr. Erik Bodendieck. Die Gehaltslücke zu Pflegefachkräften sei nun geschrumpft. Zusätzlich sollen MFA eine Inflationsausgleichsprämie von einmalig 500 Euro bekommen. Der Tarifvertrag läuft bis Ende 2024.
Zeitnaher Ausgleich
“Unsere MFA übernehmen immer mehr Verantwortung. Ihre essenzielle Arbeit, die auch mit einer hohen Belastung und viel Stress einhergeht, muss entsprechend vergütet werden – da sind sich Ärztinnen und Ärzte wie MFA mehr als einig. Die Praxisinhabenden müssen jetzt aber auch in die Lage versetzt werden, die Steigerungen tragen zu können. Dies ist bisher angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Hausarztpraxen vielerorts extrem herausfordernd – und hätte längst passieren müssen”, fordert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband von der Politik.
Zwar sollen Tarifsteigerungen künftig bei der Verhandlung des Orientierungspunktwerts im EBM berücksichtigt werden, so ein Ergebnis der Honorarverhandlungen in 2023.
Doch dadurch ist nicht klar, in welcher Höhe Tarifsteigerungen ausgeglichen würden, und es ist auch keine zeitnahe Refinanzierung möglich, sondern lediglich eine Anpassung für die Zukunft: Schließlich werden bei den jährlichen Verhandlungen im Herbst immer die Morbiditätsentwicklung und allgemeine Preisentwicklung des vorangegangenen Jahres zugrunde gelegt.
Bei der KBV-Vertreterversammlung am 1. März hat sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband daher erfolgreich dafür eingesetzt, dass bei den diesjährigen Honorarverhandlungen 2025 eine “vollständige Refinanzierung der MFA-Tarifsteigerungen” mit den Kassen verhandelt werden soll. Ein entsprechender Antrag wurde einstimmig verabschiedet.
Für wen gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag ist nur für diejenigen Praxen verpflichtend, in denen Ärztinnen und Ärzte in der AAA und MFA im vmf Mitglied sind. Für alle anderen dient er jedoch häufig als Orientierung.