DRG3 neue Kriterien für Klinikvergütung

Die Honorierung von Leistungen der Krankenhäuser will der Bundesgesundheitsminister wieder mehr an medizinischen Aspekten ausrichten. Eine Kommission hat dazu drei Kriterien vorgestellt.

Das Fallpauschalensystem für Kliniken soll neu ausgerichtet werden.

Berlin. Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern sollen in Zukunft weniger nach wirtschaftlichen und stärker nach medizinischen Gesichtspunkten behandelt werden. Das ist das Ziel umfangreicher Reformvorschläge, die Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am Dienstag (6.12.) in Berlin vorstellte.

“Die Medizin wird wieder in den Vordergrund der Therapie gestellt und folgt nicht der Ökonomie”, versprach der SPD-Politiker. “Die Krankenhäuser haben gravierende Probleme”, sagte Lauterbach. Das Hauptproblem sei die Bezahlung der Kliniken über Fallpauschalen. Unterm Strich lohne es sich für Kliniken, möglichst viele Behandlungen auf möglichst billige Weise durchzuführen.

Vorschlag von Regierungskommission

“Somit hat man mit diesem System eine Tendenz zu billiger Medizin.” Nach den Vorschlägen einer Regierungskommission zur Krankenhausversorgung sollen die Kliniken stattdessen in Zukunft nach drei neuen Kriterien honoriert werden:

  • Vorhalteleistungen,
  • Versorgungsstufen und
  • Leistungsgruppen.

Die geplante Reform solle in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt seiner Arbeit bilden und stelle “eine Revolution im System” dar, sagte Lauterbach.

Klinikreform beschlossen

Bereits am Freitag (2.12.) hatte der Bundestag ein erstes Gesetzespaket zu Krankenhäusern beschlossen, das mehr Geld für Kinderkliniken und Entlastungen bei dringend benötigten Pflegekräften bringen soll. Patientinnen und Patienten sollten sich darauf verlassen können, durch qualifiziertes Personal betreut zu werden – und dass sie nur im Krankenhaus übernachten müssen, wenn dies wirklich nötig sei.

Die Neuregelungen zielen unter anderem darauf, Arbeitsbedingungen der oft stark belasteten Pflegekräfte zu verbessern. Dafür soll ein neues Instrument der Personalbemessung kommen – ausgehend von errechneten Idealbesetzungen für die Stationen. Vorgesehen ist eine schrittweise Einführung.

Einige Eingriffe sollen Tagesbehandlung werden

Zudem sollen bestimmte Klinikuntersuchungen künftig als Tagesbehandlung ohne Übernachtung möglich sein. Das soll auch mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal schaffen.

Für Kinderkliniken soll es 2023 und 2024 jeweils 300 Millionen Euro zusätzlich geben, zur Sicherung von Geburtshilfestandorten jeweils 120 Millionen Euro mehr. Die Finanzierung soll auch unabhängiger von der jetzigen, leistungsorientierten Logik werden.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.