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Bund-Länder-TreffenKlinikreform soll Anfang 2024 kommen

Nach einem abermaligen Treffen von Bund und Ländern verkündet Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) einen Durchbruch: Über den Sommer wolle er den Gesetzentwurf für die umstrittene Krankenhausreform vorbereiten. Doch an einem entscheidenden Punkt besteht noch keine Einigkeit.

Die umstrittene Klinikreform ist nun für Anfang 2024 in Aussicht gestellt.

Berlin. Die heftig umstrittene Krankenhausreform könnte aktuellen Planungen des Gesundheitsministeriums zufolge Anfang 2024 an den Start gehen. Nach einem Treffen von Bund und Ländern am Donnerstag (1. Juni) zeigte sich Minister Prof. Karl Lauterbach (SPD) zuversichtlich, über den Sommer einen Gesetzentwurf hinzubekommen. „Die Grundstruktur der Reform steht“, sagte er nach den gemeinsamen Beratungen in Berlin.

Eckpunkte dafür sollen demnach noch vor der Sommerpause in Abstimmung mit den Ländern erarbeitet werden. Die nächste der insgesamt sechs zu dem Thema angesetzten Bund-Länder-Runden ist für den 29. Juni geplant.

Basis für die Beratungen liefern unter anderem die Empfehlungen der Regierungskom­mission Krankenhaus, die auch für die kritisierte Notfallreform Vorschläge vorgelegt hat. Der Deutsche Hausärzteverband und seine Landesverbände kritisieren, dass Folgen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dabei völlig außer Acht gelassen werden – auch aufgrund der einseitigen Besetzung der Kommission. Es sei essenziell, Hausärztinnen und Hausärzte in die geplanten Reformen einzubeziehen.

“Die Reformvorschläge haben nicht zum Ziel, eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen, sondern den finanziellen Engpass der Kliniken zu beseitigen”, betonte der Hausärzteverband Baden-Württemberg jüngst.

Streitpunkt: einheitliche Qualitätskriterien

Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck zu lösen. Konkret ist laut Lauterbach im Rahmen der Reform vorgesehen, dass 60 Prozent über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über DRGs bezahlt werden sollen.

Lauterbach betonte, dass der Bund auch an einheitlichen Qualitätskriterien festhalten will. Hierüber sei mit den Ländern keine Einigkeit erzielt worden.

“Qualitäts-Landkarte” als Infoangebot geplant

So soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, welches Krankenhaus für welche Leistungen die entsprechenden Qualitätsmerkmale erfüllt, stellt Lauterbach in Aussicht. So könnten Personen beispielsweise auf einer Deutschlandkarte sehen, wo Krankenhäuser mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen die Leistung „Kniegelenk-OP“ anbieten. Ein solches Informationsangebot soll im Jahr 2024 der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden. Es wäre sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Niedergelassene, etwa bei Klinikeinweisungen, interessant.

Mit den Ländern diskutiert wird vor allem über geplante Einstufungen des Kliniknetzes mit einer entsprechenden Finanzierung – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Mit Material von dpa

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