Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

AbrechnungNiedrigere Porto-Höchstsummen, Pauschalen für E-Arztbriefe gestrichen

Bereits seit dem 1. Juli 2023 können die Abrechnungspositionen für Versand und Empfang von E-Arztbriefen nicht mehr angesetzt werden. Zum 1. Oktober wurde zudem die Porto-Höchstsumme für analoge Briefe deutlich abgesenkt.

Bei Anfragen von Kassen sollte auch ein Freiumschlag beiliegen.

Berlin. Laut aktueller Gesetzeslage müssen Praxen E-Arztbriefe ab Anfang 2024 mindestens empfangen können. Wer sich darauf nicht rechtzeitig vorbereitet, bekommt ab März 2024 die TI-Pauschale gekürzt.

Bereits seit dem 1. Juli 2023 können außerdem die ursprünglich für den Versand und Empfang von E-Arztbriefen vorgesehenen Abrechnungspositionen nicht mehr zum Ansatz gebracht werden (siehe Tabelle).

Klecker-Höchstsumme für Porto

In diesem Zusammenhang ist beachtenswert, dass seit dem 1. Oktober die Höchstsumme für die Portopauschalen nach den EBM Nrn. 40110 und 40111 deutlich abgesenkt wurden.

Im hausärztlichen Bereich beträgt die abrechenbare Höchstsumme ab dem 1.10.2023 für die 40110 und 40111 für die Fachgruppe Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte 6,88 Euro. Bis zum 31.9.2023 betrug die Höchstsumme noch 28,38 Euro. Gleiches gilt für die Kinder- und Jugendmedizin.

Tipp für Hausarztpraxen

Da Hausärztinnen und Hausärzte in der Regel keine Arztbriefe schreiben, scheint das für die hausärztliche Praxis wenig bedeutungsvoll zu sein. Eine wichtige Rolle könnten bei der Absenkung aber die in hausärztlichen Praxen häufigen Kassenanfragen spielen.

Werden die Fragen beantwortet, könnten die Praxen von den jetzt sehr niedrigen Pauschalen betroffen sein. Tipp: Man sollte deshalb in solchen Fällen strikt darauf achten, dass Anfragen von gesetzlichen Kassen grundsätzlich ein Freiumschlag beiliegt.

Wenn der Freiumschlag fehlt, sollte das Antwortschreiben mit dem Hinweis “Porto zahlt Empfänger” versehen werden. (GWZ)

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.