Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

TIE-Arztbrief: Pauschale wird nicht immer gekürzt

Ärztinnen und Ärzten wird die TI-Pauschale ab März doch nicht gekürzt, wenn sie nicht in der Lage sind, E-Arztbriefe zu senden oder empfangen. Das gilt allerdings nur unter einer Voraussetzung.

Ab März sollten Praxen E-Arztbriefe versenden und empfangen können.

Berlin. Ab März müssen Ärztinnen und Ärzte eigentlich elektronische Arztbriefe (E-Arztbriefe) senden und empfangen können. Andernfalls wird ihnen die TI-Pauschale um die Hälfte gekürzt. In einem Fall verzichtet das Bundesgesundheitsministerium allerdings auf die Kürzung: Nämlich wenn die Software-Anbieter den Praxen die aktuelle Version für den E-Arztbrief noch nicht zur Verfügung stellen.

Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Donnerstag (29.2.) in einem Schreiben mit, das „Der Hausarzt“ vorliegt. Die Verzögerungen der IT-Industrie sollen somit nicht zulasten der Praxen ausgetragen werden, heißt es. Der KBV zufolge gibt es aktuell noch einige Hersteller, die entweder bislang noch kein zertifiziertes E-Arztbrief-Modul haben oder die zwar zertifiziert wurden, aber das Modul noch nicht in der Fläche ausgerollt haben. In beiden Fällen müssen Ärztinnen und Ärzte keine Kürzung ihrer Pauschale fürchten.

Das Bundesgesundheitsministerium will darüber hinaus nun mit den IT-Anbietern Gespräche führen, warum einige bisher noch keine Zertifizierung angestoßen haben.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.