TIE-Arztbrief: Pauschale wird nicht immer gekürzt

Ärztinnen und Ärzten wird die TI-Pauschale ab März doch nicht gekürzt, wenn sie nicht in der Lage sind, E-Arztbriefe zu senden oder empfangen. Das gilt allerdings nur unter einer Voraussetzung.

Ab März sollten Praxen E-Arztbriefe versenden und empfangen können.

Berlin. Ab März müssen Ärztinnen und Ärzte eigentlich elektronische Arztbriefe (E-Arztbriefe) senden und empfangen können. Andernfalls wird ihnen die TI-Pauschale um die Hälfte gekürzt. In einem Fall verzichtet das Bundesgesundheitsministerium allerdings auf die Kürzung: Nämlich wenn die Software-Anbieter den Praxen die aktuelle Version für den E-Arztbrief noch nicht zur Verfügung stellen.

Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Donnerstag (29.2.) in einem Schreiben mit, das „Der Hausarzt“ vorliegt. Die Verzögerungen der IT-Industrie sollen somit nicht zulasten der Praxen ausgetragen werden, heißt es. Der KBV zufolge gibt es aktuell noch einige Hersteller, die entweder bislang noch kein zertifiziertes E-Arztbrief-Modul haben oder die zwar zertifiziert wurden, aber das Modul noch nicht in der Fläche ausgerollt haben. In beiden Fällen müssen Ärztinnen und Ärzte keine Kürzung ihrer Pauschale fürchten.

Das Bundesgesundheitsministerium will darüber hinaus nun mit den IT-Anbietern Gespräche führen, warum einige bisher noch keine Zertifizierung angestoßen haben.

 

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