Absonderung wegen CovidSonder-Telefon-AU: Porto-Pauschale rückwirkend abrechenbar
Zum 1. April wurde die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geändert, bei der der Sonderfall für eine Arbeitsunfähigkeit bei Absonderung wegen Covid berücksichtigt wird. Für diesen Fall, bei dem die AU telefonisch festgestellt und das AU-Formular postalisch verschickt wird, kann rückwirkend zum 1.4. die Porto-Kostenpauschale angesetzt werden. .