
AbrechnungListe der Covid-Impfziffern erweitert
Neben der G-BA-Richtlinie gilt bei Corona-Impfungen eine Verordnung des Gesundheitsministeriums. Daher musste nun die Liste der Impfziffern ergänzt werden.
Neben der G-BA-Richtlinie gilt bei Corona-Impfungen eine Verordnung des Gesundheitsministeriums. Daher musste nun die Liste der Impfziffern ergänzt werden.
Zum 1. April wurde die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geändert, bei der der Sonderfall für eine Arbeitsunfähigkeit bei Absonderung wegen Covid berücksichtigt wird. Für diesen Fall, bei dem die AU telefonisch festgestellt und das AU-Formular postalisch verschickt wird, kann rückwirkend zum 1.4. die Porto-Kostenpauschale angesetzt werden. .
Um Impflücken etwa bei Flüchtlingen zu schließen, hat bis Ende März eine Ausnahmeregelung für die zweite Masernimpfung gegolten. Diese wird nun erneuert.
Obgleich der Einsatz des elektronischen Rezeptes noch in den „Kinderschuhen“ verharrt, gibt es seit 1. April einen neuen Stolperstein für Ärztinnen und Ärzte. Dieser kann sogar zu einem Regress führen.
Cannabis darf zu medizinischen Zwecken auch auf Rezept verordnet werden. Doch die Kasse trägt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür. Das sollten Ärztinnen und Ärzte dabei beachten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie für einen Fall geändert, der eigentlich kaum noch vorkommen dürfte: Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind und etwa von einer Behörde zur Absonderung verpflichtet werden, dürfen auch telefonisch arbeitsunfähig bescheinigt werden. Das gilt ab dem 1. April.
Die Verschreibung einer medizinischen Reha sollte nur bis Ende März extrabudgetär honoriert werden. Nun wurde die Regelung verlängert.
Zum ersten Quartal sollte sich erneut die Dokumentation zur Abrechnung der Coronaimpfungen ändern. Im vierten Quartal gab es noch eine Übergangslösung. Was gilt jetzt für Praxen?
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