Berlin. Der Orientierungswert als Basis für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigt für 2021 um lediglich 1,25 Prozent. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Dienstag (15. September) gegen die Stimmen der Ärzte beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte. Sie kritisierte die Entscheidung dabei als „grobe Missachtung der enormen Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“. Auch gegenüber “Der Hausarzt” zeigten sich zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte aus der Praxis deutlich enttäuscht von dem Beschluss.
Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2021 auf 11,1244 Cent angehoben (aktuell 10,9871 Cent). Das bedeutet knapp 500 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten. Bereits im Vorjahr – 2019 war der Orientierungswert um 1,52 Prozent angehoben worden – erinnerte der Deutsche Hausärzteverband daran, dass ein solcher Anstieg auf den ersten Blick zwar viel scheinen mag, von steigenden Praxiskosten oder der Inflation aber schnell wieder aufgefressen sei.
Dass der Erweiterte Bewertungsausschuss überhaupt eingeschaltet werden musste, lag am Scheitern der Gespräche zwischen KBV und Kassen im August . Die Krankenkassen hatten damals sogar eine Nullrunde gefordert; die KBV war mit einem Plus von drei Prozent in die Verhandlungen eingestiegen.
Geringschätzung der Leistung der Niedergelassenen
Für die KBV ist dies ebenso wie der nun gefallene Beschluss insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie unverständlich. Sechs von sieben COVID-19-Patienten seien ambulant behandelt worden, erinnerte sie. „Nun ist für die Kolleginnen und Kollegen offenbar nicht genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen.“ Unterdessen flossen Milliarden in Kliniken und Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
Viele Hausärztinnen und Hausärzte erinnern dabei nicht nur an das eigene Honorar, sondern auch an die vom Deutschen Hausärzteverband geforderte Prämie für ihre Medizinischen Fachangestellten (MFA) analog zu jener für Pflegekräfte. Auch diese leisteten in der Versorgung während der Pandemie einen außergewöhnlichen Einsatz.
Kassen halten Entscheidung für “ausgewogen”
Der GKV-Spitzenverband erinnerte unterdessen an den durch ihn mitfinanzierten Schutzschirm für Praxen, die in der Pandemie Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten. Die Kassen sehen die Entscheidung als “ausgewogen” an vor dem Hintergrund der “großen – insbesondere auch finanziellen – Herausforderungen” der kommenden Zeit.