HonorarverhandlungenKeine Einigung in Sicht

Werden die Honorarverhandlungen zur Hängepartie? Auch die zweite Runde der Gespräche zwischen Ärzten und Kassen ist jetzt gescheitert. Doch man will weiter im Gespräch bleiben, ohne den Erweiterten Bewertungsausschuss einzuschalten – zumindest vorerst.

Wird das Honorar zum Zeitspiel? Auch die zweite Verhandlungsrunde ist gescheitert.

Berlin. Auch die zweite Runde der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ist ohne Ergebnis beendet worden. Das hat die KBV am Donnerstag (24. August) mitgeteilt.

„Die Positionen von KBV und Krankenkassen liegen unverändert weit auseinander“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Nachgang.

Die KBV fordert eine Anhebung des Orientierungswertes um 10,2 Prozent, während die Kassen zuletzt lediglich eine Steigerung um 2,1 Prozent geboten haben. Bereits vor zwei Wochen hatte man sich daher erfolglos getrennt.

Hausärzte fordern zweistelliges Honorar-Plus

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstreicht die Forderung der Ärzteschaft in den Verhandlungen. Nötig sei eine „faire Anpassung im zweistelligen Bereich“, betonte Bundesvorsitzender Dr. Markus Beier bereits zum Start der Gespräche. Ein „lächerliches“ Ergebnis wie im vergangenen Jahr – ähnlich dem jetzigen Angebot der Kassenseite war der Orientierungswert um nur zwei Prozent angehoben worden – dürfe sich keinesfalls wiederholen. Andernfalls habe dies deutliche Konsequenzen für die Versorgung.

Gassen spricht aktuell jedoch von „schwierigen Verhandlungen“. Man habe die Position der Ärztinnen und Ärzte sowie die Zusammensetzung der geforderten Honorarerhöhung noch einmal „klar gemacht“.

Nächster Verhandlungstermin 13. September

Im Moment ist laut KBV nicht absehbar, wann mit einer Einigung oder einem Schiedsspruch gerechnet werden könne. Angesichts der laufenden Gespräche seit der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) jedoch noch nicht angerufen worden.

Kommt im – paritätisch aus KBV und GKV besetzten – Bewertungsausschuss eine Einigung ganz oder teilweise nicht zu Stande, kann der EBA auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern angerufen werden. Dies war in den vergangenen Jahren immer wieder der Fall. Im Gegensatz zum Bewertungsausschuss ist der EBA erweitert um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder.

Zunächst wollen Ärzte und Kassen jedoch untereinander weitersprechen. Nächster Verhandlungstermin ist der 13. September.

Die unzureichende Finanzierung der Praxen war auch Thema einer Krisensitzung der Ärzteschaft am vergangenen Freitag, an der auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband teilgenommen hatte.

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