Corona-PandemieEin Flickenteppich aus “Schutzschirmen”

Ein Gesetz, viele Umsetzungen: Der "Schutzschirm" mit Ausgleichszahlungen für Corona-gebeutelte Praxen verfolgt ein Ziel. Die Ausführung jedoch folgt in den einzelnen Ländern teils völlig unterschiedlichen Systemen. Ein Überblick.

Viele, völlig unterschiedliche Schirme: Die Ausgleichszahlungen für Arztpraxen, die durch Corona Umsatzbußen verzeichnet haben, funktionieren regional nach unterschiedlichen Mustern.

Berlin. Wie unterschiedlich ein Gesetz in den Regionen umgesetzt werden kann, zeigt der im Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz festgehaltene “Schutzschirm” für Arztpraxen. Beschlossen hatte die Bundesregierung diesen Ende März, um Praxen zu unterstützen, die infolge der Corona-Krise Umsatzrückgänge im GKV-Bereich zu verzeichnen haben. Konkret wurde dies seither in zwei Paragrafen umgesetzt (siehe Kasten unten). Praxen, deren Ausfälle aus Rückgängen im PKV-Bereich resultieren, können zudem Kurzarbeit beantragen.

Zu diesen unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen jedoch noch – teils völlig unterschiedliche – regionale Ausgestaltungen hinzu. So wird zwar beispielsweise im EGV-Bereich flächendeckend auf durchweg wenigstens 90 Prozent des vorjährigen Umsatzes ausgeglichen, gerade in der Beantragung jedoch ergeben sich erhebliche Unterschiede. Ein Überblick.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.