Neue BasiswerteHonorareinigung auf kleinstem Nenner

Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband einigen sich in den Honorarverhandlungen für 2020 auf einen neuen Orientierungswert. Die Förderung der Hausbesuche und die Frage der Chronikerpauschalen bleibt ungeklärt.

Ärzte können sich ab 2020 über höhere Basiswerte freuen.

Der Orientierungswert als Basis für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigt für 2020 um 1,52 Prozent. Ab dem kommenden Jahr beträgt er 10,9871 Cent (aktuell: 10,8226 Cent). Das haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zum Abschluss der Honorarverhandlungen für 2020 Ende August nach zähen Gesprächen mitgeteilt.

Die Anhebung entspricht einer Honorarsteigerung von rund 565 Millionen Euro. Allerdings bewegt sich der neue Orientierungswert nur im Rahmen der Inflation, die im Juni dieses Jahres laut Statistischem Bundesamt 1,6 Prozent betrug. Der Deutsche Hausärzteverband bezeichnete die Einigung daher als “Tropfen auf den heißen Stein”. “Steigende Praxiskosten oder die Inflation fressen das Honorarplus komplett wieder auf”, erklärte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. “Für die Ärzte ist das faktisch mehr oder weniger eine Nullrunde.”

Darüber hinaus müssen Hausärzte auf wichtige Honorarfragen weiter warten: Denn zur Förderung der Hausbesuche – seit über einem Jahr Diskussionsthema zwischen den Parteien – fiel weiterhin kein Wort, ebenso zur Frage der Chronikerpauschalen. Auf Nachfrage, ob die beiden Punkte bei der für Januar 2020 anvisierten EBM-Reform berücksichtigt werden, äußerte sich die KBV nur zu den Hausbesuchen. Diese werde sie weiter in die Verhandlungen einbringen, betonte sie gegenüber “Der Hausarzt”.

Die Videosprechstunde, die in der Praxis – auch aufgrund der schwachen Honorierung – bislang die Ausnahme ist, soll künftig hingegen finanziell gefördert werden.

Im Bereich Humangenetik werden die ärztlichen Beurteilungs- und Beratungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) ab 2020 aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) genommen und extrabudgetär vergütet – zunächst für drei Jahre. Hintergrund ist die Mengenausweitung in diesem Bereich. Die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der In-vitro- Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) werden weitere drei Jahre außerhalb der MGV vergütet. “Mit Anreizen für humangenetische Leistungen oder Videosprechstunden ist Hausärzten nur wenig geholfen”, kommentiert Hausärzte-Chef Weigeldt. “Seltene Krankheiten heißen nicht umsonst seltene Krankheiten – im hausärztlichen Alltag sind diese einfach nicht der Regelfall.”

Mehr: www.hausarzt.link/Er7uG

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