Hausbesuche werden extra vergütet
Die Impfleistung selbst umfasst auch für Praxen die Beratung, Anamnese und Untersuchung zu Kontraindikationen sowie die Impfung, Nachbeobachtung und Dokumentation. Beraten Hausärztinnen und Hausärzte nur und im Anschluss findet keine Impfung statt, bekommen sie dies allerdings auch vergütet (s. Tab. 1) – und die Beratung ist auch per Telefon oder Video erlaubt. Zudem legt die Verordnung zusätzliche Honorare für Haus- oder Mitbesuche fest.
Zwischen Erst- und Folgeimpfung sollen jetzt die nach Zulassung möglichen Abstände ausgereizt werden. Tabelle 2 zeigt die unterschiedlichen Abstände. Am Donnerstag hat zudem der vierte Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson die EU-Zulassung erhalten, dieser erfordert nur eine Dosis und dürfte daher die Durchimpfung der Bevölkerung beschleunigen.
Mit Material von dpa