Ab 60 Jahren soll jeder seine Corona-Impfung ein zweites Mal auffrischen lassen. Das empfehlen die europäischen Behörden EMA und ECDC. Die Ständige Impfkommission in Deutschland rät bislang noch etwas anderes.

Covid-19EU-Behörden raten zu zweitem Booster ab 60

Ab 60 Jahren soll jeder seine Corona-Impfung ein zweites Mal auffrischen lassen. Das empfehlen die europäischen Behörden EMA und ECDC. Die Ständige Impfkommission in Deutschland rät bislang noch etwas anderes.

Seltener Fieber, häufiger anogenitale Hautläsionen und seltener schwere Verläufe: Eine Studie zeigt, dass sich die Symptome einer Affenpocken-Infektion aktuell von früheren Ausbrüchen unterscheiden. Sollte die Definition des Verdachtsfalls angepasst werden?

AffenpockenAuf diese Symptome gilt es jetzt zu achten

Seltener Fieber, häufiger anogenitale Hautläsionen und seltener schwere Verläufe: Eine Studie zeigt, dass sich die Symptome einer Affenpocken-Infektion aktuell von früheren Ausbrüchen unterscheiden. Sollte die Definition des Verdachtsfalls angepasst werden?

Mittlerweile kann das West-Nil-Virus in Deutschland in Mücken überwintern und vereinzelt auf den Menschen übertragen werden. Vor allem in der Mitte Ostdeutschlands könnte es im Sommer Infektionen geben. Ärztinnen und Ärzte sollten daher die Symptome im Blick haben, rät das Robert Koch-Institut.

InfektiologieWest-Nil-Fieber-Saison steht vor der Tür

Mittlerweile kann das West-Nil-Virus in Deutschland in Mücken überwintern und vereinzelt auf den Menschen übertragen werden. Vor allem in der Mitte Ostdeutschlands könnte es im Sommer Infektionen geben. Ärztinnen und Ärzte sollten daher die Symptome im Blick haben, rät das Robert Koch-Institut.

Nach jahrelangen Beratungen und vielen Diskussionen ist es ab Freitag soweit: Krankenkassen zahlen in bestimmten Fällen vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien. Was zu diesem Beschluss führte - und warum er Verbänden und Medizinern weiter Kopfzerbrechen bereitet.

Ab 1. JuliKasse zahlt Trisomie-Test bei manchen Schwangeren

Nach jahrelangen Beratungen und vielen Diskussionen ist es ab Freitag soweit: Krankenkassen zahlen in bestimmten Fällen vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien. Was zu diesem Beschluss führte - und warum er Verbänden und Medizinern weiter Kopfzerbrechen bereitet.

Neue Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte: Der seit Jahren umstrittene Paragraf 219a zum Werbeverbot für Abtreibung ist Geschichte. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Ins Rollen gebracht hatte den Stein eine Hausärztin aus Hessen.

BundestagWerbeverbot für Abtreibung gekippt

Neue Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte: Der seit Jahren umstrittene Paragraf 219a zum Werbeverbot für Abtreibung ist Geschichte. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Ins Rollen gebracht hatte den Stein eine Hausärztin aus Hessen.

Mit VLA2001 von Valneva hat die Europäische Kommission den ersten Totimpfstoff gegen das Coronavirus zugelassen. Doch weil die Zulassung zu lange gedauert hat, will die EU nun keine Vakzinen mehr abnehmen. Kommt der sechste Corona-Impfstoff überhaupt in deutschen Hausarztpraxen an?

ValnevaImpfstoff zugelassen – und jetzt?

Mit VLA2001 von Valneva hat die Europäische Kommission den ersten Totimpfstoff gegen das Coronavirus zugelassen. Doch weil die Zulassung zu lange gedauert hat, will die EU nun keine Vakzinen mehr abnehmen. Kommt der sechste Corona-Impfstoff überhaupt in deutschen Hausarztpraxen an?

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.