SteuertippsFeste feiern und Steuern sparen
Feiern mit Ihren Praxismitarbeiterinnen und Einladungen an Geschäftsfreunde werden meist positiv aufgenommen und fördern die Zusammenarbeit. Grundsätzlich sind die Aufwendungen für im überwiegend betrieblichen Interesse veranstaltete Feiern oder Einladungen steuerlich abzugsfähig. Hierbei gelten aber unterschiedliche Spielregeln.