Impfstart in den PraxenDiese 7 Fragen sind nun relevant

Ab 6. April sollen Hausarztpraxen flächendeckend mit gegen das Coronavirus impfen. Der Start erfolgt jedoch in Trippelschritten. Was es nun zu wissen gilt – vom Bestellweg der Vakzinen über die Vorbereitung des eigenen Praxisteams bis hin zur Patienteneinbestellung. Plus: Aufschlüsselung der Liefermengen für Praxen und Impfzentren.

Welche Patienten sind für die Impfung "geeignet", wer möchte sich impfen lassen? Zur Vorbereitung sind mitunter Telefonate nötig, die aber delegiert werden können.

Berlin. Um „insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen“, sollen Hausarztpraxen nun doch schon ab 6. April in die Impfungen gegen das Coronavirus einbezogen werden – wenn auch zunächst in sehr engen Grenzen aufgrund der geringen Liefermengen. Das geht aus dem Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten hervor, der der Redaktion von „Der Hausarzt“ vorliegt. Sie hatten sich am Freitag (19. März) in einer mehrstündigen Telefonkonferenz zur weiteren Strategie beraten.

Der Deutsche Hausärzteverband, zahlreiche Landesverbände sowie Stimmen aus den Praxen hatten seit Wochen die Notwendigkeit unterstrichen, die Praxen flächendeckend in die Impfungen einzubeziehen. “Die Bereitschaft ist da, die Logistik steht, die Lieferketten stehen”, kritisierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, in einem “ARD-Extra” nun das erneute Warten auf den Starttermin. Die Modellprojekte, die flächendeckend in fast allen Bundesländern laufen, hätten gezeigt, dass es möglich sei, umfangreich in Praxen zu impfen.

Tipp: Im Hausarzt-Podcast “HörBesuch” erzählen Hausärztin Heidi Weber (Episode 7) und Dr. Fabian Holbe (Episode 4) von ihren Impferfahrungen bei Hausbesuchen und in den eigenen Praxisräumen.

Zentren werden vorrangig beliefert

Vorrangig beliefert werden sollen laut dem aktuellen Beschluss jedoch weiterhin die Impfzentren. Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis werde „zu Beginn erst langsam aufwachsen“, formulierten Bund und Länder. Einen Schub soll es dann in der Woche vom 26. April mit insgesamt 5,4 Millionen erwarteten Dosen geben (s. Tab.) – davon 3,2 Millionen für die Praxen und damit erstmals mehr als für die Impfzentren, die wöchentlich fest 2,25 Millionen Dosen reserviert bekommen. Merkel sagte, es gehe nicht um ein „Entweder-Oder“, sondern eine schnellstmögliche Kombination.

Hausärzte-Chef Weigeldt warf der Politik im “ARD-Extra” vor, die Impfzentren zu privilegieren. Die Menschen würden sich aber lieber bei ihrem vertrauten Hausarzt impfen lassen.

Gerade für die Anfangsphase ab Kalenderwoche 14, die mit dem Ostermontag startet, stellen sich für Hausarztpraxen damit wichtige Fragen.

Wie viele Impfdosen erhält die einzelne Praxis?

„Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis wird zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen“, heißt es dazu im Beschluss.

Gerechnet wird mit etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen. Aufgeteilt wird die zur Verfügung stehende Menge an Impfstoffen – wie auch bei den Impfzentren – nach dem Bevölkerungsschlüssel. Hausärzte-Chef Weigeldt zeigte sich bereits sehr enttäuscht, dass Praxen zunächst nur 20 Dosen wöchentlich erhalten sollen. Dies sei definitiv zu wenig.

Möglich wird der neue Impfplan auch dadurch, dass das Präparat von Astrazeneca nach einem vorsorglichen Impfstopp nun wieder eingesetzt werden kann. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA), das deutsche Paul-Ehrlich-Institut (Information für Ärzte) und die Ständige Impfkommission (STIKO) haben den damit zu impfenden Personenkreis bisher nicht enger gefasst. Hingegen rät die Redaktion des “Arzneitelegramms” dazu, dass Frauen unter 55 Jahren vorerst besser mit einem anderen Corona-Impfstoff immunisiert werden sollten.

Hierzu häuften sich am Montag (22.3.) bereits die Fragen in Hausarztpraxen. Manche Impfzentren sollen dazu raten, dass Patienten sich von Hausärzten ein Attest ausstellen lassen sollen, wenn sie nicht mit Astrazeneca geimpft werden möchten, erfuhr “Der Hausarzt” aus Praxen.

Wichtig: Solche Atteste sieht die Impfverordnung der Bundesregierung nicht vor. Hier ist lediglich geregelt, dass Hausärzte eine Zugehörigkeit zur Prioritätsgruppe 2 oder 3 attestieren sollen. Vor diesem Hintergrund erscheint es für Praxisteams nicht ratsam, sich auf diese Forderung in Bezug auf Astrazeneca einzulassen.

Wie wird in der Praxis priorisiert? Benötigen Patienten auch hier ein „Impf-Attest“?

Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der Corona-Impfverordnung zwar ebenfalls als Grundlage – jedoch soll diese explizit „flexibel“ angewendet werden. Zu Beginn seien die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie andere Personen mit “höchster Priorität”, also Gruppe 1, zu impfen.

Bereits die jüngste Überarbeitung der Impfverordnung hatte klargestellt, dass bei der Impfung in der Arztpraxis – auch perspektivisch für die Priorisierungsgruppen 2 und 3 mit entsprechenden Vorerkrankungen – kein Attest nötig sein wird, sondern die Anspruchsberechtigung direkt vor Ort geprüft werden kann. Vorausgesetzt, die Patienten sind in dieser Praxis bereits in Behandlung.

Wie sollen Patienten einbestellt werden?

Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche wird Ärzten im Beschluss dazu geraten, “zunächst ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten gezielt einzuladen”.

Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, hatte angesichts des flächendeckenden Impfstarts in Bayern zum 1. April bereits Geduld angemahnt und vor einer Überlastung der Praxen gewarnt, würden jetzt alle Patientinnen und Patienten unkontrolliert zum Telefon greifen.

Praxis-Tipp: Zur proaktiven Patienteninformation kann ein entsprechender Hinweis auf der Praxiswebseite oder auf dem Anrufbeantworter helfen, der das genaue Vorgehen in der eigenen Praxis beschreibt und Patienten um Geduld bittet.

Wie können Praxen sich konkret vorbereiten?

Hierzu empfiehlt der Bayerische Hausärzteverband in einem aktuellen Rundschreiben folgende Schritte:

  • Schritt 1: Erstellung einer Liste der Patienten, die priorisiert zu impfen sind (zum Beispiel mit Hilfe des Praxisverwaltungssystems). “Diese müssen kontaktiert und befragt werden, ob sie noch eine Corona-Impfung benötigen oder schon versorgt wurden und ob sie geimpft werden wollen”, heißt es.
  • Schritt 2: Praxisintern muss dann geplant werden, welche Zeiträume für Impfungen in der Praxis oder bei Hausbesuchen freigehalten werden. Sollte eine Impfsprechstunde in der Praxis geplant werden, sind Prozedere (Aufklärung, Nachbeobachtung) und Raumaufteilung mitzudenken: So kann beispielsweise die 15-minütige Nachbeobachtungszeit bei steigenden Temperaturen vor die Praxis verlagert werden, sollte der Platz unter Einhaltung der Abstandsregeln zu eng werden. Für Hausbesuche rät Hausärztin Heidi Weber aus Rheinland-Pfalz rund 20-25 Minuten einzuplanen, wie sie im Podcast “HörBesuch” verrät.
  • Schritt 3: Daraufhin folgt die Terminvergabe an die Patienten, und die erforderliche Impfstoffmenge muss geordert werden. Für das bundesweite Vorgehen s. nächste Frage; in Bayern wird anfangs beim zuständigen Impfzentrum geordert, erst später in der Apotheke.

Praxis-Tipp: Der Bayerische Hausärzteverband empfiehlt, die Zuständigkeit für das Impfstoff-Management in der Praxis frühzeitig festzulegen. So sind Liefermenge, Kontrolle der Bestellung, richtige Kühlung und Aufbereitung für die Impfung besser im Blick zu behalten.

Wie gelangen Praxen an Impfstoff?

Laut Bund-Länder-Beschluss wird die Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken stattfinden. Darüber hinaus ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, auch die Versorgung mit Impfzubehör sicherzustellen.

Wichtig: Nicht im Beschluss konkretisiert wird die Frage, inwiefern Praxen zwischen den zur Verfügung stehenden Impfdosen wählen können, es also etwa möglich ist, 10 Dosen Biontech und 10 Dosen Astrazeneca zu bestellen.

Einzelne Länder können gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bis Montag (22. März) ein „Opt-out“ erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden.

Kanzlerin Merkel geht nach den Beratungen jedoch davon aus, dass „die meisten“ Länder mitziehen werden. Bis Montagnachmittag (22.3.) wurde noch kein Opt-out bekannt.

Wie müssen die Impfungen dokumentiert werden?

Der Dokumentationsaufwand in den Praxen soll laut Bund-Länder-Beschluss explizit gering gehalten werden. Dafür hatten sich auch zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte nach der Teilnahme in Modellprojekten starkgemacht.

Praxis-Tipp: In KV-Safenet soll bereits heute der Zugang zur dann arbeitstäglich erforderlichen Impfdokumentation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ersichtlich sein (Anleitung der KBV). Dort tragen Praxen täglich die Zahl der Erst- und Zweitimpfungen ein (pro Praxis, nicht aufgeschlüsselt nach Ärzten!), ab 1. April zudem die Zahl der über 60-Jährigen nach Erst- und Zweitimpfung. Die KBV übermittelt die Daten dann täglich ans RKI.

Mit der regulären Quartalsabrechnung werden dann Impfstoffname, Erst-/Zweitimpfung, Indikation und Chargennummer nachgemeldet. Alternativ können Ärzte auch das Meldeportal des RKI nutzen.

Gerade in der Pilotphase, in der die Kommunalbehörden die Aufsicht hatten, kam es an einigen Stellen zu Ärger wegen überbordender Bürokratie. So sollten Praxen in Nordhessen etwa Grundriss- oder Einbruchsicherungspläne übermitteln, um sich als Pilotpraxis “bewerben” zu können, berichteten Hausärzte.

Können Arztpraxen, etwa weil die Ressourcen es nicht zulassen, die Impfung ablehnen?

Dies ist im Beschluss nicht ausdrücklich thematisiert – analog zu anderen Impfungen jedoch kann selbstverständlich entschieden werden, keine Dosen bei der beliefernden Apotheke zu bestellen. Dies kann etwa denkbar sein, wenn es die baulichen oder personellen Gegebenheiten nicht erlauben, eine Impfsprechstunde einzurichten. Letztlich muss hierbei auch die Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten einberechnet werden.

Erste Reaktionen eher verhalten

Dass die Praxen nur in einem so „überschaubaren Rahmen“ einbezogen werden, ist aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht verständlich. “An der grundlegenden Situation ändern die Beschlüsse  leider nichts”, kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einer ersten Stellungnahme noch am Freitagabend (19. März). Jetzt müssten die Länder auch “liefern” und wöchentlich 2,25 Millionen Impfdosen verimpfen. “Schaffen sie das nicht, müssen sie sich dafür verantworten”, so Gassen.

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), mahnte darüber hinaus die Einhaltung der zugesagten Liefermengen an. “Die Beschlüsse bleiben Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen.” Auch müsse sichergestellt sein, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.

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