§219aÄrzte dürfen künftig über Abtreibung informieren

Die große Koalition hat sich auf einen Kompromiss zur Reform des Paragrafen 219a geeinigt. Ärzte, die über Wege des Schwangerschaftsabbruchs informieren, müssen nun nicht länger Strafverfolgung fürchten.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verabschiedet. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht eine Ergänzung des Paragrafen vor, um Schwangeren einen besseren Zugang zu Ärzten zu geben, die eine Abtreibung vornehmen. So dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten – sofern auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt. Für weitergehende Informationen müssen Ärzte allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Die Werbung für Abtreibungen bleibt nach dem Kompromiss aber weiter strafbar.

An dem Werbeverbot hatte sich in der Koalition ein heftiger Disput entzündet: Die SPD und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen – doch CDU und CSU lehnten ab.

Teil des Kompromisses ist auch eine Studie zu psychischen Folgen von Abtreibungen. Medienberichten zufolge erhält das Bundesgesundheitsministerium für die Untersuchung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 jeweils 1,25 Millionen Euro zusätzlich.

 

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