GesetzentwurfCannabis-Konsum soll erleichtert werden

Künftig soll der Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt werden. Der Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht dafür aber enge Grenzen vor.

Marihuana-Blätter: Cannabis-Konsum soll künftig in engen Grenzen erleichtert werden.

Berlin. Mit seinem Entwurf für ein Cannabisgesetz versucht Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) den Spagat zwischen Legalisierung und Jugendschutz: So wird mit dem Gesetzentwurf, der am Donnerstag (6.7.) bekannt wurde, einerseits der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenbedarf und von maximal drei Pflanzen zum Eigenanbau erlaubt.

Andererseits sind zahlreiche Konsumbeschränkungen, insbesondere in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, vorgesehen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften soll es also nicht geben.

Bis zu 25 Gramm Besitz erlaubt

So soll nach den Plänen des Ministers ein Besitz von mehr als 25 Gramm nur innerhalb einer behördlich genehmigten Anbauvereinigung zulässig sein. In solchen “Cannabis-Clubs” soll die Pflanze gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine und Vereinsmitglieder müssen sich dabei auf strenge Regeln einstellen.

Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 200 Metern – ursprünglich waren 250 Meter geplant – soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.

Beipackzettel als Pflicht

Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden. Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer “neutralen Verpackung”, damit es für Jugendliche keine “Konsumanreize” gibt, wenn sie diese zu sehen bekommen.

Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt soll Pflicht sein.

Konsumbeschränkungen im öffentlichen Raum

Zudem darf in der Öffentlichkeit in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen nicht gekifft werden. In Fußgängerzonen bleibt es wie schon im ursprünglichen Entwurf, der Anfang Mai bekannt geworden war, beim angestrebten Konsumverbot zwischen 7 und 20 Uhr.

Nach dpa-Informationen könnte der Gesetzentwurf Mitte August im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Dann wäre der Bundestag am Zug. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Bundesländer wie Bayern, die gegen eine Legalisierung sind, können das Vorhaben daher voraussichtlich nicht über die Länderkammer stoppen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.

Quelle: dpa

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