kurz + knappIQWiG sieht Zusatznutzen für Neurodermitis-Arznei

"Deutliche Vorteile" zeigten sich bei der Linderung von Symptomen und der Lebensqualität, zu diesem Schluss kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach der frühen Nutzenbewertung von Dupilumab [1]. Nun muss noch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über den Zusatznutzen entscheiden.

Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen ergäben sich bei der Morbidität, insbesondere bei Juckreiz, Schlafstörungen, patientenberichteter Symptomatik (POEM) sowie bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität, so das IQWiG. Der POEM-Fragebogen erfasst, wie häufig subjektiv Symptome der atopischen Dermatitis auftreten. Unter Dupilumab traten Augenerkrankungen aber deutlich häufiger auf als in der Kontrollgruppe, die eine topische Therapie plus Placebo bekam, so das Institut. "Dieser negative Effekt stellt die positiven Effekte nicht infrage."

Wie groß der Vorteil von Dupilumab ist, könne es anhand der zugrundeliegenden Studie allerdings nicht einschätzen. Denn während der neue Wirkstoff weitergespritzt wurde, als die Patienten (fast) läsionsfrei waren, wurde die topische Therapie in der Kontrollgruppe in diesem Zustand beendet. Wie sich dies auf die Unterschiede in den Behandlungsergebnissen ausgewirkt habe, sei unklar. Der Zusatznutzen sei dennoch "unbestritten", so das IQWiG, nur das Ausmaß des Vorteils sei "nicht quantifizierbar".

Keine relevanten Unterschiede zeigten sich bei der Gesamtmortalität, beim Auftreten schwerer unerwünschter Ereignisse und bei Infektionen. Das Institut hatte den monoklonalen Antikörper Dupilumab mit individuell optimierten Therapieregimen verglichen, also in der Regel kortisonhaltige Salben (Klasse zwei bis vier), Tacrolimus, UV-Therapie, systemische Gabe von Glukokortikoiden oder Ciclosporin. So hatte es der G-BA vorgegeben. Der Nutzenbewertung liegt die randomisierte kontrollierte Studie CHRONOS zugrunde, bei der Patienten 52 Wochen nachbeobachtet wurden.

Literatur und mehr: hausarzt.link/JLVj9

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.