PädiatrieNeugeborenenscreening auf Vitamin B12-Mangel: IQWiG sieht Vorteile

Das IQWiG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) untersucht, ob die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie ein Screening auf Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie in das erweiterte Neugeborenenscreening (ENS) aufgenommen werden sollte.

Beim erweiterten Neugeborenenscreening wird in der 36. bis 72. Lebensstunde Venen- oder Fersenblut untersucht.

Neugeborene können von einem Screening auf einen Vitamin-B12-Mangel profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Das IQWiG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) untersucht, ob die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie ein Screening auf Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie in das erweiterte Neugeborenenscreening (ENS) aufgenommen werden sollte.

Zumindest für das Screening auf einen Vitamin B12-Mangel sieht das IQWiG Vorteile. Ob dies auch für die drei anderen untersuchten Erkrankungen gilt, ist weiter unklar. Laut IQWiG reichen hier die Daten aus den vorliegenden Studien für eine Aussage nicht aus.

Beim in Deutschland gemäß der Kinder-Richtlinie bereits stattfindenden ENS wird in der 36. bis 72. Lebensstunde Venen- oder Fersenblut gewonnen und dieses auf bestimmte Erkrankungen hin untersucht. Die im Fokus des aktuellen Berichts stehenden Erkrankungen zählten bislang nicht dazu.

Um die Frage zu klären, ob dies geändert werden sollte, hat das IQWiG drei Studien analysiert, die ein Screening mit keinem Screening verglichen, sowie 13 Studien, die das Outcome einer frühen mit dem einer späten Behandlung verglichen. Die Studien lieferten laut Bericht allerdings kaum aussagekräftige Daten oder hatten erhebliche Mängel.

Dennoch sieht das IQWiG für das Screening auf einen Vitamin-B12-Mangel einen Anhaltspunkt für einen Nutzen. Der Grund: Das IQWiG hat auch Ergebnisse aus einem Pilotprojekt sowie eine deutschlandweite Erfassung seltener Erkrankungen (ES-PED) berücksichtigt.

In der Abwägung stünden sich ein im seltenen Einzelfall erheblicher Nutzen (Vermeidung von irreversiblen Schäden) und ein sehr geringer Schaden (psychische Belastung und Vitamin-B12-Gabe bei falsch-positivem Befund) gegenüber, resümiert das IQWiG.

Quelle: Mitteilung des IQWiG vom 11. März

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