Angekündigte GesetzeEin Blick auf Lauterbachs To-do-Liste

Entbudgetierung, Entbürokratisierung, ein neuer Masterplan Medizinstudium: Das Bundesgesundheitsministerium hat einen vollen Arbeitsplan für die kommenden Monate. Was Minister Lauterbach angekündigt hat – und was wirklich auf dem Tisch liegt.

Papierstapel: Lauterbach und sein Ministerium haben viele Vorhaben auf dem Schreibtisch.

Berlin. Die ersten Wochen eines neuen Jahres verwenden viele, um ihre Pläne für die kommenden Monate zu fixieren– so auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Bei seinen ersten öffentlichen Auftritten in Berlin hat er einen Einblick in seine Vorhaben für 2023 gegeben. Diese beinhalten neben bekannten Vorhaben wie einer Klinikreform auch völlig neue Ziele, die mitunter direkt in die Hausarztpraxis hineinwirken könnten.

Dabei kann die Zahl der tatsächlichen Gesetze unter den nun formulierten Reformvorhaben liegen, da verschiedene Vorhaben in ein Gesetz gegossen werden können. Ein Beispiel: Außer Frage steht, dass Lauterbach das drängende Problem der investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) angehen will. Dies könnte Stand heute neben anderen Vorhaben – etwa der Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung – in einem “Versorgungsgesetz” als eine Art Sammel-Gesetz umgesetzt werden (s. unten).

Bislang liegt für keine der Ankündigungen Lauterbachs ein konkreter Referentenentwurf vor.

Womit ist in den kommenden Monaten zu rechnen?

Masterplan Medizinstudium: „Neuer Entwurf“ im Frühjahr

Beim Neujahrsempfang des Deutschen Hausärzteverbandes hat Lauterbach angekündigt, dass der Masterplan Medizinstudium 2020 endlich Realität werden soll. Es gebe eine Einigung mit den Ländern. Diese hatten die Studienreform bislang mit Blick auf die Finanzierung blockiert.

Noch im Frühjahr werde man einen „neuen Entwurf“ vorlegen, stellte Lauterbach nun in Aussicht. Doch: Ob dieser alle Maßnahmen des ursprünglichen Masterplans beinhalten wird, ist bislang unklar.

“Das wäre ein enormer Erfolg, auf den wir auf allen Ebenen lange hingearbeitet haben”, ordnet Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, daher in einem aktuellen Rundbrief ein. Jedoch sei “Vorsicht” geboten, mahnt er: “Der ein oder andere wird mit Sicherheit versuchen, das bereits beschlossene Paket wieder aufzuschnüren. Für uns ist glasklar: Die Reform muss wie geplant verabschiedet werden!”

Zentrales Ziel des Masterplans 2020 war, das Studium praxisnah auszurichten und die Hausarztmedizin zu stärken. Dafür hatte sich der Deutsche Hausärzteverband an entscheidenden Passagen eingebracht. Würde der neue Entwurf an diesen ursprünglichen Maßnahmen kratzen, wäre dies fatal.

„Der Masterplan ist unverzichtbar, um die hausärztliche Versorgung der Zukunft zu sichern“, unterstrich beim Neujahrsempfang einmal mehr Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes.

Lauterbach will darüber hinaus “mindestens 5.000 zusätzliche Medizinstudienplätze” schaffen, hat er mehrfach angekündigt.

Entbudgetierung „versprochen“ für Pädiater und Hausärzte

Bei seinen ersten öffentlichen Auftritten in 2023 hat Lauterbach wiederholt eine Entbudgetierung von einzelnen Arztgruppen in Aussicht gestellt. So versprach er, die Budgetierung für Kinder- und Jugendärzte abzuschaffen und stellte in Aussicht, „ein solches Gesetz“ auch für Hausärzte zu planen.

Diese Ankündigung bedürfe jedoch einer “engen Begleitung”, unterstreicht Beier in seinem Rundbrief an die Mitglieder des Verbandes. Dass die Politik erkannt habe, dass die Honorarsituation der Hausärztinnen und Hausärzte dringend verbessert werden müsse, sei zunächst gut. Doch: “Was gut gemeint ist, ist nicht automatisch auch gut gemacht”, warnt Beier.

Im Fall der Entbudgetierung komme es daher auf die konkrete Ausgestaltung an. Andernfalls könnte aufgrund der komplizierten Honorarsystematik unter Umständen schlussendlich ein Großteil der Hausärztinnen und Hausärzte sogar schlechter als bisher dastehen, so Beier. Gleichzeitig brauche es für Regionen wie Berlin und Hamburg, in denen die Honorarsituation noch angespannter ist als anderswo, “dringend Lösungen”.

Der Deutsche Hausärzteverband sucht Beier zufolge daher “sowohl die enge Absprache mit der Politik und der KBV, wie auch die mit unseren Landesverbänden, die die Lage der Praxen auf regionaler Ebene am besten einschätzen können.”

Eine Kernforderung des Verbandes sei, im Zuge der Diskussion um die Entbudgetierung auch den EBM in Teilen neu zu denken: Ein Muss seien etwa “faire Strukturzuschläge, durch die das Vorhalten hausärztlicher Versorgungsstrukturen endlich angemessen finanziert wird”.

Mitte Dezember des vergangenen Jahres hatte Lauterbach sein Vorhaben erstmals vor dem Hinter­grund der angespannten Lage in der Kinder- und Jugendmedizin angekündigt. Wenn durch ein System der Überökonomisierung gerade die Versorgung der Kinder gefährdet sei, könne man das nicht hinnehmen, unterstrich er einmal mehr beim Neujahrsempfang von KBV und BÄK.

„Entbürokratisierungs-Gesetz“ in Vorbereitung

Um die Entbürokratisierung der Arztpraxen anzugehen, sei ein entsprechendes „Entbürokratisierungs-Gesetz“ in Vorbereitung, kündigte Lauterbach vor rund 500 Anwesenden beim Neujahrsempfang von KBV und BÄK an. „Wir werden systematisch prüfen, wo wirklich Bürokratie nötig ist – und wo nicht“, sagte er dort. Die Ärztinnen und Ärzte lud er explizit ein, hier in den Dialog einzutreten.

Für Hausärztinnen und Hausärzte ist das Stichwort Entbürokratisierung im Praxisalltag ein wichtiges. Der Deutsche Hausärzteverband tritt seit Jahren dafür ein, auch mit Blick auf die Attraktivität des Berufsbildes und damit verbunden die Gewinnung hausärztlichen Nachwuchs. “Der aktuelle bürokratische Aufwand in der Praxis schreckt Nachwuchs ab”, befand auch Lauterbach.

Gesundheitskioske in Versorgungsgesetz I erwartet

Zwei Versorgungsgesetze werden darüber hinaus eine Reihe von Vorhaben bündeln. Für beide liegen bislang nur grobe Skizzen vor. Der Referentenentwurf für das Versorgungsgesetz I wird in Berliner Kreisen im Frühjahr erwartet, Versorgungsgesetz II soll im Sommer folgen.

Die Leitidee für das Versorgungsgesetz I lautet „Stärkung der Medizin in der Kommune“. Hierzu zählen unter anderem die Gesundheitskioske, die sowohl der Deutsche Hausärzteverband als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei ihren Neujahrsempfängen einmal mehr scharf kritisiert haben.

Ebenso werden “Regelungen zu Primärversorgungszentren” in den ersten groben Stichpunkten zum Gesetz angekündigt. Eine zentrale Frage wird sein, wie diese besetzt sein sollen. Für den Deutschen Hausärzteverband steht außer Frage, dass solche Zentren hausärztlich geführt sein müssen. Jedoch kursieren bereits heute verschiedene Entwürfe unter Leitung anderer Berufsgruppen, was neue Schnittstellen und damit eine weitere Zerfaserung der Versorgung bedeuten würde.

Weiter könnte das Gesetz Regelungen zu Gesundheitsregionen, eine G-BA-Reform zur Stärkung der Patientenvertretung, mehr Krankenkassenqualitätstransparenz, neue Regelungen zur Hilfsmittelversorgung sowie eine Länderbeteiligung in den Zulassungsausschüssen beinhalten. Weitere inhaltliche Details liegen dazu bislang nicht vor.

Besonders kritisch dürfte eine Idee diskutiert werden, die ebenfalls in das Gesetz einfließen könnte: eine finanzielle Förderung von alternativen Terminvermittlungsangeboten wie Doctolib oder Jameda. Der Deutsche Hausärzteverband würde einen solchen Passus entschieden ablehnen.

Versorgungsgesetz II: Geht es iMVZ an den Kragen?

Das Versorgungsgesetz II, das im Sommer als Entwurf folgen soll, wird der Leitidee „Stärkung des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung“ folgen.

Das für Hausärztinnen und Hausärzte spannendste Thema dürften die geplanten Schranken für iMVZ werden. Lauterbach hatte mehrfach angekündigt, deren Wildwuchs “stark einschränken” zu wollen. Erwartet werden Regelungen zu Gründung, Zulassung, Betrieb und Transparenz von (i)MVZ. Details, in welche Richtung diese konkret gehen werden, sind bislang aber nicht bekannt.

Auch für das Versorgungsgesetz II liegen darüber hinaus nur Stichpunkte vor: Diese beinhalten unter anderem eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, Anpassungen der Fristen für die Übermittlung von Abrechnungsdaten (KVen), Direktzugang zu Heilmittelerbringern, Künstliche Befruchtung und Kryokonservierung,

Dauerbrenner Digitalisierung: „Neustart“ nötig

Darüber hinaus finden sich auf Lauterbachs To-do-Liste noch weitere Reformvorhaben wie die Krankenhausreform oder den Kampf gegen Versorgungsengpässe in der Arzneimittelversorgung.

Darüber hinaus stehen auch beim Dauerbrenner Digitalisierung Aufgaben ins Haus: Hier sei ein “Neustart” nötig, sagte Lauterbach Mitte Januar in Berlin. Beginnen werde man mit der Umsetzung der elektronischen Patientenakte als Opt-out-Lösung. „Wir fangen bei der Akte mit dem an, was am meisten benötigt wird“, sagte er. Laborparameter, Medikationsplan und eine Kurzbeschreibung des Falls sollten zuerst in der Akte gespeichert werden.

In puncto Digitalisierung bot Buhlinger-Göpfarth Lauterbach eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ an. Grundbedingung für den Verband sei: „Digitalisierung muss Zeit sparen, sie darf nicht Zeit kosten“, so die stellvertretende Bundesvorsitzende.

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