BundesverwaltungsgerichtUrteil: Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge für zulässig. Nun droht ein Flickenteppich an städtespezifischen Regelungen. 

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag (27. Februar). Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor. “Wir haben ab heute Diesel-Fahrverbote durchgesetzt”, sagte der Chef der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch.

Das Bundesverwaltungsgericht wies Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf “überwiegend” zurück.

Für Stuttgart urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge betreffe – etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden.

Ausnahmeregelungen denkbar

Es gebe keine finanzielle Ausgleichspflicht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Dies zielt darauf, dass Dieselautos im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. “Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen”, sagte Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen “Flickenteppich” verschiedener Vorschriften zu verhindern. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

Zu Düsseldorf urteilte das Bundesverwaltungsgericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen, wenn diese die einzig geeignete Maßnahme wären, die Grenzwerte einzuhalten.

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden – dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Fahrverbote obliegen den Städten

Laut Bundesverwaltungsgericht sind die Urteile der Verwaltungsgerichte “überwiegend nicht zu beanstanden”. Sowohl EU-Recht als auch Bundesrecht verpflichteten dazu, durch geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten so kurz wie möglich zu halten.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als “effektivste” Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten “ernstlich geprüft” werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine einheitliche Regelung.

Das Bundesrecht lässt zonen- wie streckenbezogene Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu, wie aus dem Urteil hervorgeht. Mit Blick auf die Verpflichtung nach EU-Recht zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ergebe sich, dass nationales Recht “unangewendet” bleiben müsse, wenn dies die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erfordert.

Unterschiede von Stadt zu Stadt möglich

Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrbeschränkungen wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Für wen sie gelten würden und wie die Städte das organisieren und kontrollieren könnten, ist offen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung.

Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Das Umweltbundesamt (UBA) will die zugrunde liegende Studie allerdings erst Anfang März der Öffentlichkeit vorstellen. Der Arbeits- und Umweltmediziner Prof. Hans Drexler verweist hingegen auf die Gefahr von Feinstaub – und dieser sei nicht allein den Diesel-Fahrzeugen zuzurechnen. Vor allem die langfristige Belastung durch Stickoxide ist unklar.

Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert – andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Diskussion um blaue Plakette

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte und die Fraktion der Grünen im Bundestag fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine “blaue Plakette” für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen.

Der Bund müsse “schnell für eine einheitliche Regelung mit einer blauen Plakette sorgen und die betrügerische Autoindustrie dazu bringen, die neun Millionen Euro-5- und Euro-6-Diesel auf Einhaltung der Abgaswerte auf der Straße nachzurüsten”, fordert Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. Auch greenpeace begrüßt eine Plakette, um zu verhindern, dass bald niemand mehr wisse, mit welchem Diesel man in welche Stadt fahren könne.

Diese Debatte dürfte nun Fahrt aufnehmen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reagierte am Dienstag zurückhaltend auf das Urteil: In einzelnen Städten müssten Maßnahmen ergriffen werden, aber nicht in der Fläche. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass in den betroffenen Städten schnell die nötigen Grenzwerte eingehalten werden könnten.

Als weitere Maßnahme ist die Vergünstigung des öffentlichen Nahverkehrs im Gespräch. Zusammen mit dem Umweltbundesamt sollen hier in fünf Modellstädten Vorschläge für eine bessere Luftqualität getestet werden. 

 

Quelle: dpa

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