GOÄ-ReformKBV und KVen fordern eigenes Hausarztkapitel

In einem offenen Brief an Bundesärztekammer-Präsident Montgomery  setzen sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und KVen für ein eigenes hausärztliches Kapitel in der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ein. Sie greifen damit eine gemeinsame Forderung von Deutschem Hausärzteverband und Allianz Deutscher Facharztverbände auf.

Die Diskussion um die GOÄ-Reform nimmt wieder Fahrt auf: Am Donnerstag haben die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) einen Offenen Brief an Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), geschickt. Darin sprechen sie sich dafür aus, auch für die Allgemeinmedizin ein eigenes GOÄ-Kapitel zu einzurichten, so wie es dies auch für andere Fachgebiete gibt. Dies „dürfte keine Unmöglichkeit darstellen“, schreiben sie.

Damit unterstützen sie die Forderung von Deutschem Hausärzteverband und der Allianz Deutscher Facharztverbände, die auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag im Januar einen entsprechenden gemeinsamen Antrag eingereicht hatten. Noch auf dem Podium hatte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, erklärt, dass man einen Vorschlag für ein Hausarzt-Kapitel vorgelegt habe und sich freuen würde, wenn der BÄK-Vorstand sich dafür in den Verhandlungen einsetzen würde (die ganze Rede im Video).

Den Antrag hatten die Delegierten damals mit einer sehr knappen Mehrheit abgelehnt, da er die BÄK unter anderem auch aufforderte, bei einigen Ergebnissen der geplanten GOÄ-Reform nach zu verhandeln.

KBV und KVen sind nun der Ansicht, dass in einigen angelehnten Anträgen jedoch durchaus Forderungen enthalten waren, deren „weitmöglichste Umsetzung die unbedingte Unterstützung aller führender ärztlicher Organisationen verdient“.

Konkret nennen sie den Antrag I-02, den Haus- und Fachärzte gemeinsam eingebracht hatten, und den dazu ergänzenden Antrag I-03 von Dr. Matthias Lohaus (Berlin), Dr. Norbert Metke (Baden-Württemberg), Dr. Oliver Funken(Nordrhein), Dipl.-Med. Bernd Helmecke (Mecklenburg-Vorpommern) sowie Dr. Wolf von Römer (Bayern). Demnach sind aus Sicht von KBV und KVen zu unterstützen, dass:

  • keine absoluten oder prozentualen Ausgabenobergrenzen in Rahmen des dreijährigen Monitorings festgelegt werden.
  • die uneingeschränkte Freiberuflichkeit des Arztes in Klinik und Praxis erhalten bleibt.
  • das individuelle Arzt-Patientenverhältnis nicht beeinträchtigt wird.
  • die ordnungspolitische Anlehnung an Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung vermieden wird.
  • die Funktion der Gemeinsamen Kommission (GeKo) zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ auf eine lediglich beratende Funktion begrenzt wird.
  • nicht-ärztliche Berufsgruppen nach der neuen GOÄ nicht honoriert werden.

Sie appellieren an Montgomery diese Punkte bei den Gesprächen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe trotzdem zu berücksichtigen, obwohl die Delegierten die entsprechenden Anträge abgelehnt haben. Dies wäre ein „Zeichen der Integration“.

Lesen Sie dazu auch: GOÄ-Reform – ein fauler Kompromiss?

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