Nach einer langen, überwiegend sachlichen Debatte hat der Deutsche Ärztetag in Hamburg dem Antrag des Bundesärztekammervorstands zur GOÄ mit zwei Ergänzungen zugestimmt. Damit beauftragen die 250 Delegierten den BÄK-Vorstand, dem konsentierten Gesamtvorschlag einer neuen GOÄ zuzustimmen. Sie geben aber auch eine Richtschnur vor: Denn der Vorstand soll nur zustimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die neue GOÄ soll eine doppelte Schutzfunktion haben: Sie soll Patienten finanziell nicht überfordern, soll ärztliche Leistungen aber auch angemessen honorieren.
- „Das Recht zur Liquidation aus der Approbation bleibt unberührt“, heißt es im Antrag. Dies war in der Vergangenheit ein Streitpunkt. Der neue Paragrafenteil sah nämlich vor, dass Ärzte nur noch Leistungen abrechnen dürfen, für die sie nach Weiterbildungsrecht qualifiziert sind. Künftig soll Paragraf 1 Abs. 2 des Paragrafenteils der neuen GOÄ an die Berufsordnung und nicht an die Weiterbildungsordnung gebunden sein.
- Die neue GOÄ darf nicht zu einem Honorarsteuerungssystem umgeformt werden. Diese hatte bisher Anlass zu Kritik gegeben, da viele Ärzte den Eindruck hatten, dass mit der neuen GOÄ auch einige Steuerungsinstrumente geschaffen werden sollten, etwa die Gemeinsame Kommission (GeKo) sowie Positiv- und Negativlisten. Im Antrag heißt es nun: Die Gemeinsame Kommission (GeKo) darf keine weitergehenden Kompetenzen als die Abgabe von Empfehlungen erhalten. Insbesondere soll gestrichen werden, dass die GeKo für Aufklärungs- und Dokumentationspflichten bei Auftragsleistungen zuständig ist. Zudem soll der Vorstand klarstellen, dass mit dem Monitoring nach dem Start einer neuen GOÄ kein Budget vorgegeben wird.
- Die Leistungslegenden, deren Bewertung und die Steigerungssystematik entsprechen den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen aus 2016. Dabei sollen auch Berufsverbände und Fachgesellschaften eingebunden werden.
- Der Leistungsbewertung soll eine betriebswirtschaftliche Kalkulation zugrunde liegen. Aufgrund der Bewertungen hatte die BÄK den ersten GOÄ-Entwurf im März gestoppt. Der Vorschlag und die Erwartungen der BÄK seien zu stark voneinander abgewichen, erklärte BÄK-Chef Prof. Frank-Ulrich Montgomery bei der Eröffnung des Ärztetages.
- Die „sprechende Medizin“, zu der insbesondere die hausärztlichen und andere grundversorgende Leistungen zählen, wird besser als bisher bewertet.
- Dies fordert insbesondere der Deutsche Hausärzteverband ein. Hausärztliche Leistungen sollen demnach in Form von Zuschlägen abgebildet werden, etwa für die Behandlung multimorbider Patienten und für den Einsatz von speziell qualifizierten Versorgungsassistentinnen für die Hausarztpraxis (VERAH®). Bisher hätte der BÄK-Vorstand diese Vorgaben noch nicht berücksichtigt, sagt Dr. Gerd Zimmermann, Abrechnungsexperte des Deutschen Hausärzteverbandes.
- Analogabrechnungen sollen längerfristig beibehalten werden – auch gegenüber PKV und Beihilfe.
- „Zusatzaufwand, der sich aus der Leistung und den Umständen ihrer Erbringung bzw. patientenbezogen ergibt, muss in entsprechenden Zusatzleistungen angemessen abgebildet werden, soweit er nicht über die Steigerung geltend gemacht werden kann“, heißt es im Antrag.
- Viele Kritiker hatten in der Vergangenheit bemängelt, dass die neue Systematik nur noch einen robusten Einfachsatz und Zuschläge vorsah. Eine Steigerung sollte nur noch in bestimmten Fällen erlaubt sein, dies sollten Positiv- und Negativlisten steuern. Ärzte befürchteten daher, dass sie Zusatzaufwand im Einzelfall nicht mehr hätten geltend machen können.
- Die GOÄ behindert Ärzte nicht, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anzubieten.
- Die bisher auf Basis der Beratungen und der Entschließungen des außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom 23. Januar 2016 ausgehandelten Anpassungen, insbesondere der Gesetzesinitiative und des Paragrafenteils.
„Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen“, fasst Dr. Klaus Reinhard, der den Fachausschuss Gebührenordnung leitet, zusammen. Es sei aber nicht mehr damit zu rechnen, dass eine neue GOÄ noch in dieser Legislaturperiode komme. Spätestens nach der Bundestagswahl soll aber ein Konzept vorliegen, dass die neuen Regierungspartner dann in den Koalitionsverhandlungen berücksichtigen könnten.