"Rauchende Köpfe"Notdienst-Spicker erweitert

Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sind einige EBM- und GOÄ-Ziffern relevant. Der aktualisierte Notdienst-Spickzettel der "Rauchenden Köpfe" fasst diese zusammen. Ergänzt um die Ziffern für die Leichenschau sind alle Ziffern zur Hand.

Der Notdienst-Spickzettel umfasst sowohl die gängigsten EBM- als auch GOÄ-Leistungen im Bereitschaftsdienst.

In vielen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Notdienstbezirke zusammengelegt worden, die Dienstbelastung ist gesunken und die Anzahl der telefonischen Beratungen ist gestiegen. Dies führt dazu, dass die Abrechnung von Leistungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst bei manchem nicht mehr so präsent ist.

Im April 2017 wurden im EBM zudem die Ziffern für Schweregrad-Zuschläge eingeführt. Damit sind weitere, selten abzurechnende Ziffern hinzugekommen, die Hausärztinnen und Hausärzte im Notdienst im Hinterkopf haben sollten.

Und bei Privatversicherten kommen wiederum andere GOÄ-Nummern zum Ansatz. Anders als im EBM gibt es hier keine Schweregrad-Zuschläge. Eine schwierigere Behandlung lässt sich hier nur über die Steigerung der Leistungen abbilden.

Um die Unterschiede im Blick zu behalten, haben die “Rauchenden Köpfe” daher den Notdienst-Spickzettel neu zusammengestellt. Er umfasst sowohl die gängigsten EBM- sowie GOÄ-Leistungen im Bereitschaftsdienst.

Check am Quartalsende

Tipp: Dokumentieren Sie die Kontakte im Bereitschaftsdienst zunächst nur per ICD-Kode und einer der Konsultationsziffern, ggf. auch im Text, falls besondere Leistungen anfallen. Die EBM-Ziffern für die Schwergradzuschläge lassen sich ohnehin besser in “einem Rutsch” am Quartalsende angeben. Bei dieser Kontrolle können Sie auch nachsehen, ob noch eine Einzelleistung abzurechnen ist.

Dabei unterliegt man bei der Privatabrechnung nach GOÄ nur den üblichen Zuschlägen, muss aber bei den Leistungszuschlägen A-H aufpassen. Im EBM hingegen ist man durch zahlreiche Ausschlussbedingungen und den Genehmigungsvorbehalt in der Abrechnung eingeschränkt.

Gern vergessen: die Schweregrad-Zuschläge

Seit April 2017 gibt es im EBM Notdienst-Zuschläge für

  • schwere Erkrankungen (01223 und 01224 EBM) sowie
  • erschwerte Kommunikation (01226 EBM).

Die Zuschläge für schwere Erkrankungen dürfen aber nur angesetzt werden, wenn im Einzelfall bestimmte Behandlungsdiagnosen oder eine gleichschwere Erkrankung vorliegen.

Merke: Die ICD-Kodes müssen als “gesichert” dokumentiert sein. Die Liste der Erkrankungen wurde anhand der Abrechnungsdaten ambulanter Notfälle im Bundesgebiet zusammengestellt.

Den Zuschlag für erschwerte Kommunikation können Hausärztinnen und Hausärzte etwa bei Kindern bis drei Jahre sowie über 70-Jährigen mit geriatrischem Versorgungsbedarf oder Frailty-Syndrom (R54) abrechnen (s. Tab. 1). Ebenso kommen zum Beispiel Patienten mit Demenz (F00-F02), Alzheimer (G30) oder Parkinson (G20.1 oder G20.2) infrage.

Die “Rauchenden Köpfe” haben hierzu einen Entscheidungsbaum erarbeitet, der verdeutlicht, wann welche Ziffer möglich ist (www.hausarzt.link/xtmmt).

Traurig, aber im Notdienst häufig: die Leichenschau

Mit der Reform der GOÄ-Ziffern für die Untersuchung Verstorbener (s. “Der Hausarzt” 1/20) hat man der großen, sehnlichst erwarteten GOÄ-Reform vorgegriffen sowie endlich für eine leistungsgerechte Honorierung der ärztlichen Leichenschau gesorgt und die Hausbesuchsproblematik gelöst.

Da die Differenzierung der einzelnen Leistungen immer noch kompliziert ist, haben wir auch dazu einen Spickzettel und ein Muster-Rechnungsformular entwickelt, die sich ebenfalls für die Bereitschaftsdienst-Tasche eignen. Die Muster-Rechnung samt weiterer Abrechnungstipps dazu finden Hausärztinnen und Hausärzte unter www.hausarzt.link/l-schau-rechnung.

Abrechnung nicht vergessen

Wichtig ist, alle Leistungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst abzurechnen, gerade in Zeiten, in denen die KVen wegen des unter Pandemie-Bedingungen gesunkenen Leistungsbedarfs im Notdienst sehr genau nachrechnen, wo noch Sparpotential steckt.

Gerade im ländlichen Bereich könnten sehr große Hausbesuchsbezirke entstehen, wenn Hausärztinnen und Hausärzte nicht auch den Anruf nachts um 3:45 Uhr abrechnen statt zu versuchen, schnell wieder einzuschlafen.

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