Neue VergütungspauschalenGerinnungsmanagement wird besser vergütet

Gerinnungsstörungen erfordern oft eine besonders engmaschige Betreuung durch Hausärzte. Ein neues Modul im bayerischen BKK-Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung(HZV) fördert diese – mit zwei neuen Vergütungspauschalen.

Bei Patienten mit angeborener Gerinnungsstörung ist das Thromboserisiko im Vergleich zu anderen Menschen erhöht.

Mit der kontinuierlichen Vertragsweiterentwicklung wurde der BKK-HZV-Vertrag in Bayern um ein Modul zum Gerinnungsmanagement erweitert. Zu den Vertragspartnern gehören die BKK-Vertragsgemeinschaft (VAG) Bayern, die GWQ ServicePlus AG und der Bayerische Hausärzteverband. Das neue Modul ist seit 1. Oktober 2019 gültig und in der Anlage 3 (Honoraranlage) des Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nieder- geschrieben.

Vitamin-K-Antagonisten müssen zuverlässig eingenommen werden, um den optimalen Schutz zu gewährleisten. Während der Behandlung wird die Blutgerinnung regelmäßig anhand des INR-Werts überprüft und die Medikamentendosis bei Bedarf individuell angepasst. Die laufende Überwachung, die außerordentlichen Individualbehandlungen der Patienten und die Förderung der Adhärenz sollen durch die neue Vereinbarung gefördert werden.

Für den HZV-Vertrag BKK Bayern wurden hierzu die Vergütungspauschalen 0007A und 0007B vereinbart:

  • Mit der Vergütungsposition 0007A “Pauschale bei einer Neueinstellung von Patienten auf dauerhafte Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten” wird die Neueinstellung mit den blutverdünnenden Medikamenten Warfarin oder Phenprocoumon mit 30 Euro pro Quartal für maximal vier Quartale vergütet.
  • Bei der Vergütungsposition 0007B handelt es sich um die “Pauschale für den Mehraufwand bei bestehender dauerhafter Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten” (15 Euro). Hier liegt der Fokus auf der Vergütung des erhöhten Betreuungsaufwands, den Hausärzte durch die regelmäßige Überwachung des INR-Werts und intensiven Austausch mit den Patienten zum Therapieverlauf haben.

Die Pauschalen sind nicht nebeneinander abrechenbar.

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