Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag soll noch einmal nachdrücklich die Verlängerung der gesetzlichen Frist für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) gefordert werden. Eingebracht hat sie die Hausärztin und Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung Dr. Petra Reis-Berkowicz. Ärzte dürften nicht schuldlos mit einem Honorarabzug sanktioniert werden, heißt es in der Petition.
Diese konnte bis 10. Oktober unterzeichnet werden; ob sie die 50.000 nötigen Unterschriften erreicht, damit Reis-Berkowicz vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorsprechen kann, war bei Redaktionsschluss unklar.
Die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KBV unterstützten die Forderung ausdrücklich. Auch die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes hatte sich – so wie kurz darauf der Deutsche Ärztetag – dafür ausgesprochen, dass Praxen kein Nachteil entstehen darf.
Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass die Praxen bis zum 31. Dezember 2018 an die TI angeschlossen sein müssen. Andernfalls drohen ihnen finanzielle Sanktionen in Form eines Honorarabzugs von einem Prozent. Jedoch ist der Markt noch immer klein: Erst im September ist der zweite Konnektor lieferbar gewesen (“Der Hausarzt” 15).
“Die Niedergelassenen wollen ihre Praxen ja anbinden, aber sie können es nicht”, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Nach Einschätzung der gematik werden bis Jahresende vermutlich nicht mehr als 50.000 Praxen an die TI angeschlossen sein – das sind weniger als ein Drittel.