TelematikinfrastrukturSchritt für Schritt in die TI

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) haben Hausarztpraxen mittlerweile zwei Optionen: den "traditionellen" Weg per Konnektor sowie die relativ neue Alternative "TI as a Service". Bei beiden gilt es, die Installation gut vorzubereiten. Checklisten helfen dabei.

Die TI ist Basis für wichtige digitale Anwendungen wie den Kommunikationsdienst KIM.

An der Telematikinfrastruktur (TI) führt für Hausarztpraxen kein Weg mehr vorbei. Die Anbindung an die “Datenautobahn” ist Pflicht – und Basis für wichtige digitale Anwendungen wie den Kommunikationsdienst KIM, über den Praxen seit Juli E-Krankschreibungen und künftig auch E-Arztbriefe senden und empfangen sollen.

Mit dem Austausch der Konnektoren, der nun in den ersten Praxen fällig wird (siehe Kasten unten), gewinnt die Anbindung an die TI und deren technische Realisierung neue Brisanz.

Denn neben der “traditionellen” Methode über die Konnektoren, die Praxen seit 2017 genutzt haben, besteht heute auch der Weg einer “TI as a Service” (TIaaS). Dabei werden Anbindung, Wartung und Störungsbeseitigung in die Hände eines Dienstleisters gelegt.

Beide Wege gilt es für Praxisinhaberinnen und -inhaber entsprechend vorzubereiten, damit die Installation reibungslos läuft. “Der Hausarzt” stellt Checklisten für beide Optionen zur Verfügung, die bei der Vorbereitung helfen (Kasten unten).

“Traditionell”: Anbindung über Konnektoren

Für den Anschluss an die TI mit Hilfe eines Konnektors benötigen Praxen folgende Komponenten, die es jeweils einzeln bei den Anbietern zu bestellen gilt:

  • Konnektor: Hersteller von Konnektoren sind aktuell CGM, Secunet und Rise. Pro Betriebsstätte wird ein Konnektor finanziert. Ausgelagerte Praxisräume erhalten statt eines Konnektors ein mobiles Kartenlesegerät. Wichtig: Der Konnektor muss an einem Ort aufgestellt werden, der nicht öffentlich zugänglich ist! Weil der Konnektor personenbezogene Daten überträgt, sollte er idealerweise in einem eigenen (Server-)Raum oder einem abschließbaren Schrank stehen, mindestens jedoch so, dass nicht jeder Zugriff darauf haben kann.
  • E-Health-Kartenterminal: Praxen werden in der Regel mit mindestens zwei Lesegeräten ausgestattet. Wie viele Geräte genau finanziert werden, hängt vom Zulassungsumfang aller dort tätigen Ärzte ab.
  • Mobiles Kartenterminal für Hausärzte mit mindestens halber Zulassung, die mindestens drei Haus- und/oder Heimbesuche im Quartal machen und/oder über ausgelagerte Praxisräume verfügen.
  • Praxisausweis (SMC-B): Die SMC-B-Karte erhalten Praxen per Post vom jeweiligen Kartenhersteller, in einem zweiten Schreiben erhalten sie die PIN für die Freischaltung. Wichtig: Die Karte muss nach Erhalt innerhalb von zwei Wochen freigeschaltet werden! Eine Anleitung zur Freischaltung erhalten Hausärzte durch den Kartenhersteller. Nur freigeschaltete Ausweise können installiert werden.
  • VPN-Zugangsdienst.

Verantwortung liegt allein beim Praxischef

Bei der “traditionellen” Anbindung ist der Praxischef allein dafür zuständig, dass alle Komponenten vorliegen. Unterstützen kann zwar der jeweilige IT-Dienstleister; gerade bei der Wahl unterschiedlicher Anbieter von Konnektor und PVS jedoch kann es bei technischen Störungen zu “Schuldzuweisungen” untereinander kommen, in deren Mitte sich Hausärzte ärgerlicherweise wiederfinden.

Vor der Installation bzw. bei einer Störungsbeseitigung kann es hilfreich sein, im Vorfeld mit dem IT-Dienstleister abzustimmen, wann genau ein Mitarbeiter in die Praxis kommt, wie lange die Arbeiten voraussichtlich dauern werden, ob der laufende Betrieb betroffen sein könnte und ob ein Termin außerhalb der Sprechzeiten besser geeignet wäre.

Auch müssen Hausärztinnen und Hausärzte eigenverantwortlich Updates und Co. im Blick behalten. Zuletzt haben dies Nutzer der Rise-Konnektoren zu spüren bekommen: Sie waren seit Juni 2022 mehrfach durch deren VPN-Zugangsdienste aufgefordert worden, ihre nicht mehr zugelassene Software zu aktualisieren, um eine Schwachstelle zu schließen. Laut Gematik waren im Oktober jedoch noch immer rund 300 der Konnektoren ohne Software-Update in den Praxen, ihnen drohte bei Redaktionsschluss eine Sperrung.

Wichtig: Updates können im Praxisalltag oft lästig und Nutzer versucht sein, Pop-up-Fenster einfach “wegzuklicken” – gerade bei der Pflege der TI-Anbindung kann dies jedoch empfindliche Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sind Hausärztinnen und Hausärzte, die auf dem hardware-basierten Weg angeschlossen sind, möglicherweise vom nun anstehenden Konnektortausch betroffen (s. oben).

Neue Alternative: Anbindung als “TI as a Service”

Eine Alternative zu einem Konnektor in der Praxis stellen Anbieter sogenannter Konnektorfarmen, auch “TI as a Service” (TIaaS) genannt, dar. Anbieter von TIaaS sind aktuell Akquinet Health Service, Arvato Systems (Bertelsmann), Concat, RED Medical und SL.IS Services. Sie alle bieten verschiedene Pakete an, die – bis hin zum Einlegen der SMC-B ins Gerät – verschiedene Services beinhalten.

Wichtig: Arztpraxen legen hierbei die komplette Verantwortung für die TI-Pflege gegen Gebühr in die Hände eines Dienstleisters, der dann Ansprechpartner ist und beispielsweise automatisch Updates einspielt oder Störungen beseitigt. Unbedingt sollte jedoch beim PVS-Hersteller im Vorfeld erfragt werden, ob durch die Anbindung “as a Service” zusätzliche Kosten entstehen! Für die entsprechenden PVS-Module bzw. Updates können Praxisberichten zufolge bedeutende monatliche Gebühren aufgerufen werden, die “on top” auf die Kosten für den TIaaS-Dienstleister kommen.

Die Dienstleister betreiben sogenannte Konnektorfarmen in Form großer Rechenzentren, in denen ebenfalls die zugelassenen Konnektoren stehen – in der Praxis sind diese dann aber nicht mehr anzutreffen.

Die Kartenlesegeräte und die SMC-B-Karte hingegen bleiben in der Praxis, sodass die Patienten-Stammdaten weiter eingelesen werden können. Die Leistungserbringer werden dann mittels VPN-Verbindung (= gesicherte Verbindung innerhalb des Internets) an die Rechenzentren der Konnektorfarm-Anbieter angeschlossen.

Dies geschieht je nach Anbieter entweder per Software-VPN im bestehenden Internet-Router oder mithilfe eines Hardware-VPN, wobei ein spezieller VPN-Router inklusive Firewall in den Praxen installiert wird – was folglich doch ein weiteres Gerät in den Räumen bedeutet, welches jedoch nicht so hohe Schutzanforderungen hat wie ein Konnektor.

Damit benötigen Praxen für die Anbindung per TIaaS folgende Voraussetzungen:

  • Praxisausweis (SMC-B): Auch bei der Anbindung über einen Dienstleister ist die SMC-B-Karte das Kernstück und muss selbst aktiviert werden! (s. oben)
  • Performanter Internetzugang: Als Richtwert nennt Akquinet 6 Mbit/s als Mindestanforderung. Ist die Internetverbindung instabil, kann es bei TIaaS häufiger zu Systemausfällen kommen als bei einer Anbindung per Konnektor.
  • VPN-Fähigkeit: Die Netzwerkinfrastruktur bzw. der Router muss – bei der Realisierung über Software-VPN – eine entsprechende Verbindung ins Rechenzentrum des Dienstleisters ermöglichen. Dies gilt es im Vorfeld mit dem Anbieter zu klären.
  • Software: Bei Windows-Betriebssystemen sollte mindestens Windows 10 vorhanden sein, auch bei anderen Betriebssystemen gibt es Mindestanforderungen, die im Vorfeld abgefragt werden sollten.
  • E-Health-Kartenterminals: Diese sollten eine VPN-Funktionalität aufweisen (gegeben bei Ingenico Orga 6141 ab Firmware 3.8.0, Cherry ST-1506 ab 3.0.0).

Wichtig: Es ist kein Konnektor in der Praxis nötig. Dieser steht bei “TI as a Service” im Rechenzentrum des Dienstleisters.

Extra: Arztausweis nötig

In beiden Szenarien ist zusätzlich der elektronische Heilberufeausweis (E-HBA) nötig. Dieser ist genau genommen keine Pflicht für den Zugang zur TI, wohl aber für Anwendungen wie E-AU oder E-Rezept. Der E-HBA kann bei der jeweiligen Landesärztekammer beantragt werden.

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